Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Futtermittel

A.  Allgemeine  Untersuchungsverfahren.
I.  Vorbereitung  zur  Untersuchung.
Die  meisten  Futtermittel  befinden  sich  nicht  in  einem  solchen  Zustande,  daß  sie
ohne  weiteres  zur  Untersuchung  verwendet  werden  können.  Handelt  es  sich  um
feinpulverige  lufttrockne  Stoffe,  so  können  dieselben  in  einer  Eeibschale  häufig
einfach  zerrieben  oder  gemischt  werden;  grobkörnige  spröde  Stoffe  müssen
erst  gemahlen  werden  und  soll  dabei  nach  den  Vereinbarungen  des  Verbandes
deutscher  landw.  Versuchs-Stationen  ein  solcher  Zerkleinerungsgrad  angestrebt ­
  werden,  daß  die  gemahlene  Masse  durch  ein  Sieb  von  1  mm  geht.
Dickflüssige,  brei-,  sirup-  und  pastenartige  Massen  müssen  vorher  entweder  gehörig
umgeschüttelt  oder  mit  einem  Spatel  durcheinander  gearbeitet  werden.
Eauhfuttermittel,  Wurzelgewächse  bedürfen  noch  besonderer  Vorbereitungen, ­
  die  weiter  unten  mitgeteilt  werden.
II.  Bestimmung  des  Wassers  bezw.  der  Trockensubstanz.
Futter-  bezw.  Nahrungsmittel,  welche  entweder  pulverförmig  sind  oder  sich
ohne  Vortrocknen  mittels  der  Schrotmühle  pulvern  lassen  (wie  Körner,  Ölkuchen ­
  usw.),  werden  in  der  Weise  auf  Gehalt  an  Wasser  untersucht,  daß  etwa
5—10  g  in  Trockengläschen  (von  der  Form  der  Erlenmeyerschen  Kochkolben
mit  schrägen  Seitenwänden,  welche  sich  leicht  reinigen  lassen)  bei  106—110°  bis
zur  Beständigkeit  des  Gewichtes  —  wozu  meistens  3—5  Stunden  genügen  —  erwärmt
werden.
Grünfuttermittel,  Eüben,  Kartoffeln  usw.  bedürfen  einer  Vortrocknung  bei
etwa  50—60°  und  eines  Pulverns  der  so  vorgetrockneten  Masse;  wie  dieses  vorzunehmen ­
  ist,  wird  unter  B.  „Besondere  Vorschriften  für  Untersuchung  der  einzelnen
Futtermittel“  beschrieben  werden.
III.  Bestimmung  der  stickstoffhaltigen  Substanzen.
1.  Eohprotein.  Zur  Bestimmung  des  Eohproteins  werden  ungefähr  1—2  g
Trockensubstanz  entsprechende  Mengen  —  über  die  Abwägung  verschiedener  wasserhaltigen ­
  Stoffe  vergl.  S.  136  u.  f.  —  abgewogen  und  nach  Kjeldahl 1 )  (S.  138)
verbrannt.
J )  Bei  Anwendung  dieses  Verfahrens  ist  darauf  zu  achten,  daß  die  Substanz,  besonders ­
  die  mehlartigen  Futtermittel,  vor  dem  Erhitzen  vollständig  von  der  Schwefelsäure
durchfeuchtet  sind.
            
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