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Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation,
des Saftes und berechnet, wenn wie oben für einen Zuckersaft 18,0° Brix und 14,08°/ 0
Zucker gefunden sind, den Eeinheitsquotienten nach der Gleichung:
x : 100 = 14,08 :18,0 oder x =
100x14,08
18,0
= 78,2 0
Io-
Dieses ist aber nur der scheinbare Reinheitsquotient; um den wirklichen Rein
heitsquotienten zu finden, muß man den Gehalt des Rübensaftes an Wasser bezw. an
Trockensubstanz direkt ermitteln.
Man bringt zu dem Zweck in trockne flache Porzellanschälchen etwa 20 g ab
gesiebten geglühten Quarzsand und ein entsprechend kleines Glasstäbchen, wägt, gibt 10 bis
20 ccm Rttbensaft hinzu, wägt wieder und stellt das Ganze nach innigem Vermischen des
Saftes mit dem Sand in einen Trockenschrank; läßt sich der Zuckersaft nicht gleich mit
dem Sand innig vermengen, so stellt man das Schälchen 15—30 Minuten in den Trocken
schrank, bis der Saft flüssiger geworden ist, verreibt alsdann die Masse miteinander und
trocknet bei 105—110° bis zur Beständigkeit des Gewichtes.
Die Differenz zwischen der Summe (Wasser -f- Zucker) von 100 gibt die Menge
Niehtzucker; ist also z. B. der Wassergehalt zu 82,42 °/ 0 gefunden, so ist
Wasser 82,42 °/ 0 ,
Zucker 14,08 „
also Niehtzucker . . 3,50
oder der wirkliche Eeinheitsquotient
14,08 x 100
17,58
80,09 o/o.
Durch Multiplikation des gefundenen Zuckergehaltes mit den Reinheits
quotienten (scheinbarem oder wirklichem) und durch Division mit 100 erhält man die
14 08 x 78 2
Stammersohe Wertzahl (scheinbare oder wirkliche), also — 2 —iöö—' = 11,01
(scheinbare Wertzahl) und 14,08 = p 1,88 (wirkliche Wertzahl).
3. Bestimmung des Wassers. Die Bestimmung des Wassers wird gewöhnlich
mit dem Rübenbrei ausgeführt. Etwa 10 g des Breies werden in einen flachen
Tiegel (von Kupfer oder Nickel oder Porzellan von etwa 5—6 cm oberem Durch
messer und 3 cm Höhe) abgewogen, darin tunlichst locker geschichtet, anfänglich
bei 50—60°, zuletzt bei 105—110° bis zur Gewichtsbeständigkeit getrocknet. Hat
man „geschliffenen“ Brei, so verreibt man denselben zweckmäßig mit in dem Tiegel
vorher ausgetrockneten Quarzsande.
Soll für eine ausführliche Untersuchung der Zuckerrübe eine größere Menge
lufttrockner Rübenmasse gewonnen werden, so verfährt man wie bei „Futterrüben“
nach S. 266.
4. Bestimmung des Mark- bezw. Saftgehaltes, a) Durch Auswaschen des
Rübenbreies. Etwa 20 g des möglichst feinen und von gröberen Stücken gänzlich
freien Breies werden auf einem Tarierblech von Neusilber abgewogen, in ein Becher
glas gebracht, mit etwa 400 ccm Wasser übergossen und damit unter Umrühren
20—25 Minuten in Berührung gelassen. Darauf saugt man die überstehende
Flüssigkeit mittels der Wasserstrahlpumpe ab, indem man in das Becherglas ein
trichterförmig ausgezogenes Glasrohr taucht, dessen trichterförmiger Ansatz (von
1,5 cm Weite) mit einem enganschließenden Pfropfen von feinem Pilz (Klavierfilz)
versehen ist. Sobald der Rückstand im Becherglase hinreichend trocken erscheint,
gießt man neues Wasser auf den Rückstand und wiederholt diese Behandlung so
oft, wie noch lösliche Stoffe an das Wasser abgegeben werden (vergl. auch S. 219,
Fig. 33).