Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuokerfabrikation. 
stand mit Wasser nachgewaschen. Das milchig getrübte Filtrat wird geklärt und ent 
sprechend aufgefüllt. Marzipan ist in der Regel frei von Invertzucker. 
g) Kakes und ähnliche Backwaren. 
Man übergießt das halbe Normalgewicht der fein zerriebenen Probe in einem Kolben 
von ungefähr 50 ccm Raumgehalt mit etwa 30 ccm kaltem Wasser und läßt das Ganze 
unter öfterem Umschwenken 1 Stunde stehen. Nach dieser Zeit filtriert man die über 
stellende Flüssigkeit mit Hilfe einer sehr schwach wirkenden Säugpumpe, zieht den Rück 
stand im Kolben noch mehrmals kürzere Zeit mit kaltem Wasser aus, bringt schließlich 
die unlöslichen Bestandteile mit auf das Filter und wäscht mehrmals mit kaltem Wasser 
nach. Die vereinigten klaren Auszüge werden auf 100 ccm aufgefüllt. Der Zuckergehalt 
der Lösung wird in allen Fällen nach dem für die Untersuchung solcher zuckerhaltigen 
Waren angegebenen Verfahren ermittelt, welche 2 vom Hundert Invertzucker und darüber 
enthalten. 
h) Verzuckerte Süd- und einheimische Früchte glasiert oder kandiert; in 
Zuckerauflösungen eingemachte Früchte (Schachtelmus, Pasten, Kompott, 
Gallerte). 
Sind die Waren stärkezuckerfrei, so ist die Bestimmung des Zuckers nach dem unter 
1 in Anlage B gegebenen Verfahren auszuführen. Sind sie unter Verwendung von Stärke- 
zuoker eingemacht, so ist das weiter unten beschriebene Verfahren anzuwenden. Die Vor 
bereitung der Proben zur Untersuchung hat in folgender Weise zu geschehen: 
Die für die Untersuchung entnommenen Früchte werden gewogen und in einen großen 
Trichter, in welchem sich ein Porzellansieb befindet, geschüttet. Man läßt die Zuckerlösung 
möglichst gut abtropfen und nimmt darauf, falls bei Steinobst die Steine vor dem Einmachen 
nicht entfernt worden waren, deren Entfernung vor. Die Steine werden möglichst vom 
Fruchtfleisch befreit, gewogen und ihr Gewicht von dem Gesamtgewicht abgezogen. Die 
etwa an den Händen haften gebliebenen Teile des Fruchtfleisches und der Zuckerlösung 
werden am zweckmäßigsten mit einem Messer entfernt und mit den Früchten in eine gut 
verzinnte Fleischhackmasohine oder eine andere geeignete Vorrichtung gebracht. Um einen 
gleichmäßigen Brei zu erzielen, läßt man die Masse mehrere Male durch die Maschine gehen, 
fügt alsdann die Zuckerlösung hinzu und schickt das Ganze noch 4—5-mal durch die 
Maschine. Beim Arbeiten nach diesem Verfahren kann nicht vermieden werden, daß kleine 
Mengen des Breies an den inneren Wandungen der Gefäße haften bleiben; doch sind diese 
im Vergleiche zum Gesamtgewichte so gering, daß sie, ohne das Ergebnis der Untersuchung 
wesentlich zu beeinträchtigen, vernachlässigt werden können. Will man jedoch auf diese 
Menge nicht verzichten, so spült man die betreffenden Gefäße mit etwa 100 ccm lauwarmem 
Wasser aus, fängt die Flüssigkeit für sich auf, füllt sie zu 100 ccm auf und bestimmt 
darin den Rohrzuckergehalt auf dieselbe Weise wie in der Hauptmenge. Die in diesen 
Resten ermittelte Rohrzuckermenge ist in entsprechender Weise zu berücksichtigen. 
200 g des durch die Zerkleinerung erhaltenen Breies werden auf einer empfindlichen 
Tarierwage abgewogen und mit destilliertem Wasser auf 1 1 verdünnt. Man läßt die 
Mischung unter häufigem Dmschütteln 24 Stunden an einem kühlen Orte stehen und filtriert 
nach dem letzten Absetzen 200 ccm durch ein großes Paltenfilter. 
Handelt es sich um glasierte oder kandierte Früchte, so werden diese unter sinn 
gemäßer Abänderung des Verfahrens in gleicher Weise für die Untersuchung vorbereitet. 
Zur Ausführung der Zuckerbestimmung werden bei stärkezuckerfreien Früchten 50 ccm 
des nach obiger Anleitung erhaltenen Filtrates nach dem unter 1 der Anlage B vor 
geschriebenen Verfahren invertiert und nach der Abstumpfung der Säuren mit einer Natrium 
karbonatlösung, welche 10 g trockenes Natriumkarbonat im Liter enthält, mit Wasser zu 
I 1 aufgefüllt. 25 ccm dieser verdünnten Lösung dienen nach Zusatz von 25 ccm Wasser 
und 50 ccm Fehlingscher Lösung zur Zuckerbestimmung gemäß dem oben genannten 
Verfahren.
	        
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