Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Ausführungs-Bestimmungen  zum  Zuokersteuergesetz.

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Bei  stärkezuokerhaltigen  Früchten  werden
a)  zur  Bestimmung  des  reduzierenden  Zuckers  (Invertzucker  -(-  Stärkezucker)  100  com  des
Filtrats  auf  500  ccm  verdünnt;  für  gewöhnlich  reicht  dieser  Grad  der  Verdünnung  für
die  Ausführung  der  Bestimmung  des  reduzierenden  Zuckers  aus.  Will  man  sich  darüber
Sicherheit  verschaffen,  so  kocht  man  als  Yorprohe  2  ccm  Fehlingsche  Lösung
2  Minuten  lang  mit  1  ccm  des  verdünnten  Filtrats;  wird  dabei  nicht  alles  Kupfer
reduziert,  so  ist  die  Verdünnung  hinreichend.  Im  anderen  Falle  müssen  25  ccm  des
verdünnten  oder  5  ccm  des  ursprünglichen  Filtrats  auf  50  ccm  aufgefüllt  werden.  Mit
dieser  Verdünnung  wird  alsdann  in  allen  Fällen  die  Ausführung  der  Bestimmung  des
reduzierenden  Zuckers  möglich  sein;  dazu  verwendet  man  25  ccm  der  verdünnten
Lösung,  setzt  25  ccm  Wasser  und  60  ccm  Pehlingsohe  Lösung  zu  und  verfährt  weiter
nach  1  in  Anlage  B.
b)  Die  Bestimmung  des  Gesamtzuokers  erfolgt  in  der  gleichen  Weise  wie  die  Zuokerbestimmung ­
  in  den  stärkezuckerfreien  Früchten.
Der  Gehalt  der  stärkezuckerhaltigen  Früchte  an  Rohrzucker  ergibt  sich  aus  dem
Unterschiede  der  auf  100  g  Brei  berechneten  Mengen  Rohrzucker  vor  und  nach  der
Inversion.
Ist  die  bei  der  Zerkleinerung  der  Früchte  an  den  inneren  Gefäßwandungen  haften
gebliebene  Menge  des  Breies  besonders  gesammelt  und  der  Zuckergehalt  darin  ermittelt
worden,  so  ist  dieses  Ergebnis  bei  der  Berechnung  entsprechend  zu  berücksichtigen.
Behufs  Untersuchung  von  Schachtelmus,  Pasten,  Kompott,  Gallerte  u.  dergl.  werden
200  g  der  Ware  in  einer  Porzellan-Reibschale  mit  Wasser  zu  einem  gleichmäßigen  Brei
zerrieben  und  mit  Wasser  zu  1  1  aufgefüllt.  Die  Untersuchung  erfolgt  weiter  nach  dem
ihr  stärkezuckerfreie  gezuckerte  Früchte  angegebenen  Verfahren.
C.  Zuckerhaltige  alkoholhaltige  Flüssigkeiten.
Bei  der  Polarisation  braucht  der  Alkohol  nicht  entfernt  zu  werden;  vor  der  Inversion
muß  dies  jedoch  geschehen.

D.  Flüssiger  Raffinadezucker.
Der  flüssige  Raffinadezucker  enthält  in  der  Regel  Invertzucker.  Die  Untersuchung
kann  sich  darauf  beschränken,  festzustellen,  daß  mindestens  ein  Zuckergehalt  von  insgesamt
U5  vom  Hundert  vorhanden  ist.

E.  Invertzuokersirup.
Die  Feststellung  des  Zuckergehalts  erfolgt  nach  dem  unter  1  in  Anlage  B  angegebenen ­
  Verahren.
F.  Eingedickte  Milch.
100  g  der  Milchprobe  werden  abgewogen,  mit  Wasser  zu  einer  leicht  flüssigen  Masse
verrührt  und  in  einen  Meßkolben  von  500  ccm  Raumgehalt  gespült.  Die  Flüssigkeit  wird
darauf  mit  etwa  20  com  Bleiessig  versetzt,  mit  Wasser  zu  500  ccm  aufgefüllt,  durchgeschüttelt
UI| d  filtriert.
Vom  Filtrat  werden  75  ccm  in  einen  Kolben  von  100  ccm  Raumgehalt  gebracht  und,
wenn  erforderlich,  mit  etwas  Tonerdebrei  versetzt.  Darauf  wird  mit  Wasser  zur  Marke
aufgefüllt,  filtriert  und  nach  Anlage  C  polarisiert.
Ferner  werden  75  ccm  desselben  Filtrats  mit  5  ccm  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht ­
  1,19  versetzt,  nach  Vorschrift  der  Anlage  B  invertiert,  zu  100  ccm  aufgefüllt  und
filtriert,  worauf  wiederum  die  Polarisation  für  20°  bestimmt  wird.  Hiernach  berechnet  sich
der  Gehalt  Z  der  eingedickten  Milch  an  Rohrzucker  aus  der  Gleichung
Z  =  1,26  (1,016  .  P  —  J),
worin  P  die  vor  der  Inversion,  J  die  nach  der  Inversion  gefundene  Polarisation  bedeutet.
            
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