Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

Bei  den  Spritsorten  und  bei  Branntweinen,  die  wesentlich  nur  aus  Alkohol
und  Wasser  bestehen,  erfährt  man  aus  dem  spezifischen  Gewicht  gleichzeitig  annähernd ­
  den  Alkoholgehalt.
2.  Bestimmung  des  Alkohols.  Bei  reinen  alkoholhaltigen  Flüssigkeiten,  welche
nur  aus  Mischungen  von  Wasser  und  Alkohol  bestehen,  wird  der  Gehalt  an
Alkohol  in  Volumprozenten  am  einfachsten
a)  mit  einem  von  der  Normal-Eichungskommission  kontrollierten
Normal-Alkoholometer  bestimmt.

Die  Alkoholometer  sind  Aräometer  (Densimeter),  welche  statt  des  spezifischen
Gewichtes  des  zu  untersuchenden  Weingeistes  den  dazu  gehörigen  Alkoholgehalt  in

Fig.  378.  Fig.  274.  Fig.  275.

Volumprozenten  direkt  anzeigen.  Es  gibt  solche  für  Flüssigkeiten  von  0—60,
50—100  °/ 0  Alkohol  usw.  Für  die  Ausführung  der  Bestimmung  ist  zu  beachten,  daß
Flüssigkeit  und  Instrumente  die  Temperatur  des  Untersuchungsraumes  haben  und
Gefäße  wie  Spindel  äußerst  rein  und  trocken  sind.
Die  Mischung,  deren  scheinbare  Stärke  mit  dem  Alkoholometer  ermittelt  werden
soll,  wird  in  ein  Standgefäß  gefüllt,  dessen  Durchmesser  mindestens  2-mal  so  groß  ist  als
der  größte  Durchmesser  des  zur  Anwendung  kommenden  Instrumentes,  und  dessen  Wände
möglichst  durchsichtig  und  sohlierenfrei  sind.
Das  Standglas  wird  mit  dem  zu  prüfenden  Spiritus  so  weit  angefüllt,  daß  nach  dem
Eintauchen  des  Alkoholometers  der  Plüssigkeitsspiegel  noch  mehrere  Zentimeter  unterhalb
des  Glasrandes  steht.  Nach  Durchrührung  der  Füllung  wird  das  Standglas  auf  einer
Tischplatte  fest  aufgestellt,  hierauf  das  Instrument  langsam  eingesenkt,  und  zwar  so,  daß
eine  Benetzung  der  Spindel  oberhalb  der  Stelle,  bei  welcher  die  definitive  Einstellung  eintritt,
  womöglich  nicht  stattfindet,  oder  daß  wenigstens  jedes  irgend  erhebliche  Auf-  und
            
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