Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse. 
künstlicher Zusatz stattgefunden hat, auch quantitativ bestimmen lassen. Kipper fand 
als natürlich vorkommenden Bestandteil in 1 1 Wein 0,00152 g, F. Schaffer in 31 Sorten 
0,008—0,060 g Borsäure in 1 1. 
Zu 4. Auch Fluor soll spurenweise als natürlicher Bestandteil im Wein ver 
kommen; diese Spuren würden sich aber nach den S. 163 c und 747 angegebenen Ver 
fahren nicht oder doch kaum nachweisen lassen. 
Zu 5. Zahlreiche Versuche haben ergeben, daß bei der Gärung des Mostes auf 
100 Gewichtsteile Alkohol meist 7—14 Gewichtsteile Glyzerin entstehen. Die Weine ent 
halten auf 100 g Alkohol selten mehr als 14 g Glyzerin. Bei einem Weine, der auf 100 g 
Alkohol mehr als 14 g Glyzerin enthält, ist zu berücksichtigen, daß 
a) bei langem Lagern des Weines infolge der Verdunstung des Alkohols durch die 
Faßwandungen usw. und dadurch, daß beim Auffüllen mit anderem Wein immer neue 
Alkohol- und Glyzerinmengen in den lagernden Wein gelangen, von denen der Alkohol 
wieder zum Teil verdunstet und so fort, allmählich eine Anreicherung an Glyzerin 
stattfindet; 
b) durch die Einwirkung des Kahmpilzes ein Teil des Alkohols oxydiert werden kann; 
c) gerade unter den feinsten Weinen solche mit einem höheren Glyzerinverhältnisse 
Vorkommen können, nämlich dann, wenn die Gärung von an Hefenährstoffen sehr reichen 
Mosten unter besonders günstigen Verhältnissen verlief. 
Brat eine erhebliche Überschreitung des gewöhnlichen Alkohol-Glyzerinverhältnisses 
läßt bei solchen Weinen einen Glyzerinzusatz als sicher erscheinen. Hierbei ist wieder 
zu berücksichtigen, daß man ein höheres Glyzerinverhältnis (10—14 g Glyzerin auf 100 g 
Alkohol) nur bei Weinen mit einem höheren Gehalt an sonstigen „neutralen Extrakt- 
stoffen“ findet. 
Infolgedessen hat die Kommission zur Bearbeitung einer Weinstatistik für Deutsch 
land den Beschluß gefaßt, 1 ) daß eine Beanstandung wegen Glyzerinzusatzes dann ange 
zeigt ist, wenn bei einem 0,5 g in 100 ccm Wein übersteigenden Gesamtglyzeringehalte 
a) der Extraktrest (Extrakt vermindert um die nichtllüchtigen Säuren) zu mehr als 
*/, aus Glyzerin besteht, oder 
ß) bei einem Verhältnis von Glyzerin zu Alkohol von mehr als 10:100 der Gesamt 
extrakt nicht mindestens 1,8 g in 100 ccm oder der nach Abzug des Glyzerins vom Extrakte 
verbleibende Kest nicht 1 g in 100 ccm beträgt (vergl. auch Bxtraktrest nach Grünhut 
S. 762). 
Zu 6. Die Kermesbeeren, welche als giftig gelten, werden wegen des blauroten 
Saftes vorwiegend in südlichen Ländern, weniger bei uns, zur Färbung des Rotweines 
benutzt. 
Zu 7. Magnesiumverbindungen dürften schon wegen der abführenden 
Wirkungen selten zur Weinbereitung verwendet werden. Die Verwendung läßt sich nur 
durch eine quantitative Bestimmung feststellen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die 
natürlichen Weine 0,010—0,031 g Magnesia in 100 ccm zu enthalten pflegen. 
Zu 8. Nach L. Medicus 1 2 ) soll auch ein Bestandteil der Traubenkämme mancher 
Trauben die Salizylsäurereaktion mit Eisenchlorid geben, wenn man 100 ccm 
Wein dem vorgeschriebeuen Verfahren unterwirft. Wenn man aber nur 50 ccm mit dem 
Äther-Petroläthorgemisch ausschüttelt und den Verdunstungsrückstand mit 10 ccm Wasser 
aufnimmt, gibt der Bestandteil der Traubenkämme die Salizylsäurereaktion nicht mehr. 
Nach den Untersuchungen von Mastbaum 3 ) u. a. ist der Bestandteil tatsächlich 
Salizylsäure (etwa 1 mg in 1 1). 
Zu 9. Oxalsäure ist erst vereinzelt als Zusatz zu Wein beobachtet worden; 
sie ist giftig. Behufs Nachweises derselben entfernt man durch Eindunsten auf dem Wasser 
bade den Alkohol, füllt mit Wasser wieder auf dasselbe Volumen, säuert mit Essigsäure 
1 ) Zeitschr. f. anal. Chemie 1894, 33, 630. 
2 ) Bericht über die 9. Vers. d. fr. Vereinigung bayer. Vertreter der angew. Chemie in 
Erlangen. Berlin 1890, S. 42, bei Julius Springer. 
3 ) Chem.-Ztg. 1901, 25, 466.
	        
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