Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wasser 
A. Untersuchung von Trink- und häuslichem 
Gebrauchswasser. 
I. Örtliche Voruntersuchung und Probenahme. 
Die richtige Probenahme eines Wassers ist für das Ergebnis der Untersuchung nicht 
minder wichtig, wie die chemische und bakteriologische Untersuchung selbst. Gerade 
dadurch, daß man das Wasser entweder nicht in der richtigen Weise entnimmt oder in 
ungenügend gereinigte Gefäße füllt und letztere mit unreinen, bereits gebrauchten 
Korken usw. verschließt, werden vielfach die gröbsten Versehen begangen und damit die 
weitere Untersuchung eines Wassers mehr oder weniger wertlos. 
Aus dem Grunde soll als erster Grundsatz einer richtigen Wasseruntersuohung 
gelten, daß die Proben tunlichst von dem Sachverständigen seihst entnommen 
werden. 
Der Probenahme soll aber 
1. eine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse 
vorhergehen. 
Hierbei ist zu beachten, ob das Wasser 
a) ein sog. Oberflächenwasser ist, d. h. einem Teiche, See, Aufstaubchälter 
(Zisterne), Flusse, einem nicht eingedeckten Brunnen (Ziehbrunnen) oder einer nicht ein- 
gedeckten Quelle oder einer Talsperre entstammt. 
Solche Wässer sind meistens nicht ganz klar, im Sommer mehr oder weniger warm und 
aus dem Grunde weder angenehm noch appetitlich als Trinkwasser. Auch können sie aus der 
Luft oder durch Abgänge aus menschlichen Wohnungen leicht Krankheitskeime aller Art 
aufnehmen. Mitunter findet man in solchen offenen Wasserbehältern oder unbedeckten 
Brunnen sogar tierische Kadaver aller Art. 
Derartige Verunreinigungen können in erhöhtem Maße bei Talsperrenwasser, 
welches durch Oberflächenwasser aus weiter Umgebung erhalten wird, auftreten. Es muß 
daher bei Beurteilung gerade dieses Wassers die Beschaffenheit des Geländes im ganzen Begen- 
sammelgebiet berücksichtigt werden. Als vorteilhaft wird angesehen, wenn das die Becken 
speisende Oberflächenwasser in größerer Entfernung vom Einlauf in das Sammelbecken 
Wiesenflächen, die vor Verunreinigungen geschützt werden, durchrieselt und die Umgehungen 
dieser Wiesen an höher gelegenen Talhängen bewaldet sind. Auch auf die Beschaffenheit 
des Bodens der Sammelbecken ist zu achten; er darf nicht moorig oder sumpfig, sondern 
muß tunlichst frei von organischen Stoffen sein. Die Stauhöhe über der Talsohle soll 
tunlichst nicht unter 10—12 m sinken, 
b) ein Gr und wasser ist, d. h. ein auf einer undurchlassenden Bodenschicht (Ton 
oder festem Gestein) sich ansammelndes, alle Bodenräume ausfüllendes, versickertes Hegen- oder 
Oberflächenwasser, welches bei sackartiger Ausdehnung der undurchlassenden Schicht ent 
weder ruht, d. h. stillsteht oder bei mehr oder weniger horizontaler oder geneigter Lage 
der undurchlassenden Schicht sich langsam im Boden fortbewegt. Dieses Wasser pflegt ent 
weder durch gedeckte Kesselbrunnen (Schachtbrunnen) oder Röhrenbrunnen (Abessinier 
brunnen) gehoben zu werden. Die sog. Ziehbrunnen gehören auch zu den Schachtbrunnen;
	        
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