Wasser
A. Untersuchung von Trink- und häuslichem
Gebrauchswasser.
I. Örtliche Voruntersuchung und Probenahme.
Die richtige Probenahme eines Wassers ist für das Ergebnis der Untersuchung nicht
minder wichtig, wie die chemische und bakteriologische Untersuchung selbst. Gerade
dadurch, daß man das Wasser entweder nicht in der richtigen Weise entnimmt oder in
ungenügend gereinigte Gefäße füllt und letztere mit unreinen, bereits gebrauchten
Korken usw. verschließt, werden vielfach die gröbsten Versehen begangen und damit die
weitere Untersuchung eines Wassers mehr oder weniger wertlos.
Aus dem Grunde soll als erster Grundsatz einer richtigen Wasseruntersuohung
gelten, daß die Proben tunlichst von dem Sachverständigen seihst entnommen
werden.
Der Probenahme soll aber
1. eine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse
vorhergehen.
Hierbei ist zu beachten, ob das Wasser
a) ein sog. Oberflächenwasser ist, d. h. einem Teiche, See, Aufstaubchälter
(Zisterne), Flusse, einem nicht eingedeckten Brunnen (Ziehbrunnen) oder einer nicht ein-
gedeckten Quelle oder einer Talsperre entstammt.
Solche Wässer sind meistens nicht ganz klar, im Sommer mehr oder weniger warm und
aus dem Grunde weder angenehm noch appetitlich als Trinkwasser. Auch können sie aus der
Luft oder durch Abgänge aus menschlichen Wohnungen leicht Krankheitskeime aller Art
aufnehmen. Mitunter findet man in solchen offenen Wasserbehältern oder unbedeckten
Brunnen sogar tierische Kadaver aller Art.
Derartige Verunreinigungen können in erhöhtem Maße bei Talsperrenwasser,
welches durch Oberflächenwasser aus weiter Umgebung erhalten wird, auftreten. Es muß
daher bei Beurteilung gerade dieses Wassers die Beschaffenheit des Geländes im ganzen Begen-
sammelgebiet berücksichtigt werden. Als vorteilhaft wird angesehen, wenn das die Becken
speisende Oberflächenwasser in größerer Entfernung vom Einlauf in das Sammelbecken
Wiesenflächen, die vor Verunreinigungen geschützt werden, durchrieselt und die Umgehungen
dieser Wiesen an höher gelegenen Talhängen bewaldet sind. Auch auf die Beschaffenheit
des Bodens der Sammelbecken ist zu achten; er darf nicht moorig oder sumpfig, sondern
muß tunlichst frei von organischen Stoffen sein. Die Stauhöhe über der Talsohle soll
tunlichst nicht unter 10—12 m sinken,
b) ein Gr und wasser ist, d. h. ein auf einer undurchlassenden Bodenschicht (Ton
oder festem Gestein) sich ansammelndes, alle Bodenräume ausfüllendes, versickertes Hegen- oder
Oberflächenwasser, welches bei sackartiger Ausdehnung der undurchlassenden Schicht ent
weder ruht, d. h. stillsteht oder bei mehr oder weniger horizontaler oder geneigter Lage
der undurchlassenden Schicht sich langsam im Boden fortbewegt. Dieses Wasser pflegt ent
weder durch gedeckte Kesselbrunnen (Schachtbrunnen) oder Röhrenbrunnen (Abessinier
brunnen) gehoben zu werden. Die sog. Ziehbrunnen gehören auch zu den Schachtbrunnen;