890 Verunreinigung der Gewässer, deren Schädlichkeit und Nachweisuug.
Aufnahme eines Abwassers für den Genuß des Menschen oder Tieres unbrauchbar
machen, auch für gewerbliche Zwecke nachteilig sind.
Ein trübes, durch irgendwelche Schlammstoffe oder durch Farbstoffe ver
unreinigtes Wasser ist z. B. nicht zum Spülen, Waschen, Bleichen oder als Kessel
speisewasser geeignet. Abnorme Mengen von Chloriden (Chlornatrium, Chlorcalcium,
Chlormagnesium) oder von Sulfaten verursachen die Bildung von harten Seifen
hezw. von Kesselstein oder eine Beschädigung der Kesselwandungen, befördern ein
Kosten (Oxydation) von Maschinenteilen usw.
Gewisse gewerbliche Betriebe (Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien und
Brauereien, Färbereien usw.) erfordern gerade ein sehr reines Wasser. Ein höherer
Gehalt an Chloriden beeinträchtigt z. B. die Zuckerausbeute aus Zuckerrüben und
die Gärung, wie ebenso ein durch organische Schmutzstoffe verunreinigtes Wasser
eine fehlerhafte Gärung verursacht usw. (vergl. S. 597, 647, 706).
4. Schädlichkeit für den Boden. Wenn ein mit Abwasser verunreinigtes
Bach- hezw. Flußwasser zur Berieselung benutzt wird, so kann sich die Schädlich
keit nach 3 Richtungen geltend machen:
a) dadurch, daß die etwa vorhandenen Schwebe- oder Sehlammstoffe, wie
Eisenoxydschlamm, aufgeschlämmter Ton, ölige Stoffe, organische Fasern, Aschen-
und Schlackenmassen, den Boden verschlammen hezw. verfilzen und dadurch
einerseits denselben mit einer die normale Vegetation unterdrückenden Schlamm-
schicht bedecken, andererseits die Poren des Bodens verstopfen und infolge Ver
hinderung von Luftzutritt eine Versauerung bewirken;
b) dadurch, daß sie dem Boden an sich abnorme und giftige Stoffe wie
Schwefelverbindungen, Metalloxyde, arsenige Säure, Ehodanammonium (Gaswasser)
und Farbstoffe usw. zuführen, welche entweder direkt schädlich für die Pflanzen
wirken oder, wie die Schwefelverbindungen, Farbstoffe usw., die Oxydationsvorgänge
im Boden beeinträchtigen und nach Oxydation dieser Verbindungen schädliche
Stoffe liefern (vergl. S. 81);
c) dadurch, daß sie im gelösten Zustande wie freie Mineralsäuren oder
Chloride (Chlornatrium, Chlorcalcium, Chlormagnesium) oder wie die Sulfate (Ferro-
sulfat, Kupfer- und Zinksulfat) hezw. die Nitrate wichtige Pflanzennährstoffe des
Bodens, wie Kali, Kalk, Magnesia, auswaschen und den Boden mit der Zeit hieran
berauben. Für die freien Mineralsäuren ist dieses an sich einleuchtend; aber auch
kochsalzhaltiges Wasser wirkt ebenso wie chlorcalcium- und chlormagnesiumhaltiges
Wasser (schon von 0,5—1,0 g für 1 1 an) stärker lösend auf die Pflanzennährstoffe
des Bodens als reines, destilliertes Wasser, und die Metallsulfate wirken schon in
geringster Menge in der Weise nachteilig, daß sie sich mit den kohlensauren, humus
sauren oder kieselsauren Salzen von Kalk, Magnesia und Kali umsetzen, infolgedessen
die leicht löslichen Sulfate der letzteren mit dem Sieker- oder Abrieselwasser fortge
führt werden, während die Metalloxyde im Boden Zurückbleiben und sich dort anhäufen.
Die Chloride und sonstige nichtabsorbierbaren Salze wirken ferner noch in
der Weise schädlich, daß sie eine festere Aneinanderlagerung des Tones bewirken
und dadurch den Boden dicht schlämmen, welche Eigenschaft sogar bis zur
Ertraglosigkeit des Bodens führen kann (vergl. S. 82).
Um daher die Frage der Beschädigung des Bodens durch ein mit Abwässern
verunreinigtes Bachwasser zu beantworten, muß man je nach den obwaltenden
Verhältnissen nicht nur den betreffenden Bestandteil hezw. das Salz selbst im
Boden vorfinden, sondern auch die dichte Lagerung oder den geringeren Gehalt
an Kalk, Magnesia und Kali usw. gegenüber dem in der Nähe befindlichen Boden