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Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub.
1:1500000 bis 1:1750000 soll sie nach A. Wieler aufhören. Über den Nach
weis derselben in der Luft vergl. weiter unten.
2. Bei Beschädigung durch Salzsäure hezw. Chlor. Salzsäure und Chlor treten
vorwiegend bei der Herstellung von Natriumsulfat für die Sodabereitung und bei
der Chlorkalkfabrikation auf; aber auch aus Glas- und Düngefabriken, bei der Ver
hüttung von Nickel- und Kobalterzen usw. entweichen Salzsäuredämpfe.
Bei Beschädigung der Vegetation durch Salzsäure bestimmt man das Chlor,
indem man 10 g lufttrockne, feingepulverte Substanz wie vorstehend nach S. 901 1 a
mit 50 ccm einer 5 °/ 0 -igen Lösung von Natriumkarbonat versetzt, wie dort ein-
äschert, aber die Asche mit salpetersäurehaltigem Wasser aufnimmt und im Filtrat
das Chlor wie üblich mit Silbernitrat fällt.
Da die hier in Betracht kommenden Chlorverbindungen — auch die Metall-
Chloride mit Ausnahme etwa von Chlorblei — in Wasser löslich sind, so kann man
bei Salzsäurebeschädigungen ganz von der Bestimmung des Chlors in der wässerigen
Lösung absehen.
Wie eine Beschädigung durch Salzsäure, so ist auch diejenige durch freies
Chlor, welches bei der Chlorkalkfabrikation entweichen kann, nachzuweisen. Im
freien Zustande wirkt das Chlor durch Zerstörung des Chlorophylls stärker schädlich
als Salzsäure, es geht aber durch den Wasserdampf der Luft bald in letztere über
und wirkt dann wie diese.
Bei Salzsäurebeschädigungen in der Nähe von Salinen oder von der See kann
geltend gemacht werden, daß der erhöhte Gehalt an Chlor in den Gewächsen auch
durch Verwehen von kochsalzhaltigem Wasser bedingt sein kann. Dieses muß sich
alsdann durch einen gleichzeitig erhöhten, dem Chlor entsprechenden Gehalt der
Blätter bezw. Nadeln an Natron geltend machen. Man bestimmt für den Zweck
in der Asche —■ selbstverständlich in der ohne Zusatz von Soda dargestellten
Asche — den Gehalt an Natron nach S. 29.
In morphologischer Hinsicht unterscheidet sich eine Beschädigung von
Salzsäure- und chlorhaltigen Rauchgasen nach Haselhoff und Lindau dadurch
von der durch schweflige Säure, daß die Chlorophyllkörner schneller entfärbt werden
und häufiger Gerbstoff auftritt, als bei Einwirkung der schwefligen Säure. Diese
ruft weiter (vergl. S. 897) Flecken hervor, die meistens in den Interkostalfeldern
entstanden sind und sich zentrifugal ausbreiten; die Gegend der Blattrippen wider
steht am längsten. Bei der Salzsäurewirkung dagegen beginnt das Absterben vom
Rande her, so daß Blattränderungen entstehen.
Die Schädlichkeitsmengen betragen 1 / 10000 Salzsäure und 1 / 60000 Chlor in
der Luft. Trockenheit verringert, wie bei allen Rauchgaswirkungen, die Schäd-
lichkeitsgrenze.
3. Untersuchung auf Arsen. Wenn in den Rauchgasen auch flüchtige Arsen-
Verbindungen verkommen oder wenn letztere mit dem Flugstaub auf die Gewächse
aufgetragen sein sollten, so ist auch eine Bestimmung des Arsens von Belang. Man
zieht alsdann 50 oder 100 g der feingepulverten lufttrocknen Substanz mit chemisch
reiner — gleichzeitig wie alle anderen verwendeten Reagenzien — auf Arsen zu
prüfender Salzsäure von 1,10—1,12 spezifischem Gewicht unter Verdünnen mit
AV asser (1 : 3) aus, setzt chlorsaures Kalium zu und verfährt mit dem salzsauren
Auszuge nach S. 178.
4. Beschädigung durch Stickstoffsäuren. Die Stickstoffsäuren 1 ) (Salpeter
säure, Untersalpetersäure, salpetrige Säure), welche mitunter bei der Fabrikation von
9 Landw. Jahrbücher 1894, 23, 1031.