Sexualkriminalistik .
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Noch einige Bemerkungen, um die Komplexität auch dieses
moralstatistischen Problems anzuzeigen. Bei Voraussetzung
rechtlich oder wirtschaftlich erschwerter Ehescheidung haben
die leichtfertig und unbedachtsam geschlossenen, also sittlich
auf nicht großer Höhe stehenden Eheschließungen „wenig-
stens die günstige Seite‘, daß sie die unehelichen Geburten-
ziffern relativ klein erhalten?07. Endlich wäre, wenn Wahrung
des intimen Wesens der Ehe und Sorgfalt für die Kinder als
der eigentliche Kern der legalen Monogamie (im Englischen:
institution for the etablishment and protection of homes)
betrachtet werden sollen, so daß ihre Verletzung die Eheschei-
dung rechtfertigte, sicherlich nicht nur der Ehebruch allein
Rechtsgrund dazu, sondern ebenso alle anderen Arten von Zer-
streuungen, einerlei ob gesellschaftlicher oder sportlicher
Observanz, welche die Eltern dem häuslichen Leben ent-
fremden, und vielleicht sogar noch mehr entfremden als der
Fhebruch selbst 208.
4. Sexualkriminalistik.
Die Moralstatistik bedient sich auch der Rückschlußziehung
aus der Zahl der Sexualverbrechen 2082, Soweit diese geschlechts-
unreife Kinder zum Gegenstand haben, ist Rückschlüssen eine
gewisse Berechtigung nicht abzusprechen, Doch sind die hier
zur Verfügung stehenden Ziffern zu minim. Physisch und mora-
tisch ist natürlich zwischen geschlechtsreifen „Kindern“ und
noch völlig unausgebildeten Kindern zu scheiden. Mit Recht
weisen Kenner der Sexualfrage darauf hin, daß jedes Mädchen
drei Alter habe: eines dem Lebensalter nach, ein anderes seiner
Intelligenz nach und ein drittes seiner körperlichen Entwick-
lung nach 208, Dennoch ist die Heraufsetzung des Schutzalters
207 Bergmann, S. 124.
208 H. G. Wells, An Englishman looks on the World, London 1914,
Cassell, p. 216.
2082 Vgl. S. 74 unseres Buches.
208b Lindsey. 1. c., p. 63.