2. DIE STAATSNOTENWÄHRUNG BIS HERBST 1796.
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betrage in Zahlung, als bei Renten, die auf hohe Summen
lauteten.
Erst recht kamen bedenkliche Mißstände im parazentrischen
Zahlungsverkehr vor.
Angesichts des, gewaltigen Sinkens des Wechselkurses be
freiten sich viele billig von ihren Schulden. Nicht alle Gläubiger
wurden geschädigt, sondern nur diejenigen, die Gläubiger waren
aus früher kontrahierten Schulden. Sonst ließe sich, weil der
Einzelne im Verkehr nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner
ist (amphitropische Stellung), die schlimme Wirkung des sinkenden
Wechselkurses für den inländischen parazentrischen Verkehr
leugnen. Nicht jeder war aber Gläubiger und Schuldner aus
früherer Zeit. Daher waren Schutzmaßregeln zu Gunsten der
jenigen, die Ansprüche aus früherer Zeit hatten, nötig.
Zunächst bestimmte das Dekret vom 12. Juli 1795:
Jeder Gläubiger sollte vor Fälligkeit der Schuld die Zahlung
zurückweisen können. Die Rückzahlung von Renten, die vor
<iem 1. Januar 1792 geschaffen wären, und von Kapitalien im
Falle der Auflösung einer Ehe sollte suspendiert sein.
Das Gesetz vom 8. Dezember 1795 traf ergänzende Be
stimmungen: jedem Gläubiger, der sich durch Zahlung, bezw.
Rückzahlung der ihm durch eine öffentliche oder private Obligation
vor dem 23. September 1795 geschuldeten Kapitalien geschädigt
glaube, solle es freistehen, sie zurückzuweisen, bis ein anderes
bestimmt werde. Eine Ausnahme sollten nur die zweiseitigen
Handelsgeschäfte machen.
Anhängige Prozesse über die Weigerung der Annahme der
genannten Zahlungen sollten suspendiert sein.
Hierher gehört ferner eine eigentümliche Erscheinung, die
ebenfalls der Not der Zeit ihre Entstehung verdankt. Im Jahre
17951) wurde die Grundsteuer landwirtschaftlicher Grundstücke
nach folgendem Modus für zahlbar erklärt: die Hälfte wai zu
zahlen in Assignaten, später in mandats, die andere Hälfte in
Getreide bestimmter Beschaffenheit; das Quantum wurde auf
*) Gesetz vom 20. Juli 1795.
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Das Geldwesen Frankreichs.