Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

68

IX.  DIE  PAPIERGELDWÄHRUNG.

Es  hätte  auch  eine  auswärtige  Bank  mit  dieser  Aufgabe
betraut  werden  können.
Diese  Einlösungen  der  caisse  d’escompte  fielen  in  der
Hauptsache  in  das  Jahr  1789  und  in  die  erste  Hälfte  des
Jahres  1790;  in  der  zweiten  Hälfte  machten  die  scheinbaren
Banknoten  den  förmlichen  Staatsnoten  Platz.  Zu  deren  Einlösung ­
  fühlte  sich  die  caisse  d’escompte  nicht  mehr  verpflichtet.
Die  Nationalversammlung  merkte  den  sinkenden  Wechselkurs ­
  auch  während  der  „reinen“  Assignatenwährung,  ebenso
zu  ihrem  Schrecken  das  positive  Agio  des  Goldes  und  Silbers.
Sie  glaubte,  daran  sei  die  mangelnde  Deckung  der  Assignaten ­
  schuld.
Ihr  Gedankengang  war  folgender,  wie  er  uns  in  zahlreichen ­
  Gesetzen  und  Gesetzesbegründungen  entgegentritt.  Sie
glaubte  mit  den  Assignaten  Staatsnoten  von  ganz  besonderer
Qualität  zu  schaffen.  Sie  sollten  nämlich  auf  die  große  Masse
der  konfiszierten  Nationalgüter  „hypotheziert“  sein.  „Des
assignats  emporteront  avec  eux  hypotheque,  privilege  et
dOlegation  spöciale,  tant  sur  le  revenu  que  sur  le  prix  desdits
biens“.')
Ihnen  sollte  also  der  Ertrag  und  Verkaufspreis  der
Nationalgüter  haften.
Die  Hypothezierung  dachten  sich  die  Nationalversammlungen ­
  wie  folgt:
Ging  auf  Grund  von  Verkäufen  der  Nationalgüter 2 )  Hartgeld ­
  ein  oder  warfen  diese  sonst  Erträge  in  Hartgeld  ab,  so
sollten  diese  Einkünfte  zur  Einlösung  von  Staatsnoten  verwendet ­
  werden.  Sobald  eine  Million  in  Silbergeld  bei-ammen
wäre,  sollten  Assignaten  zum  Zweck  der  Einlösung  ausgelost
werden.  Diese  Vorschrift,  die  eine  Einlösung  des  valutarischen
Geldes  in  akzessorisches  verlangte,  wurde  nie  praktisch.
Eür  die  Fälle,  daß  die  erwähnten  Zahlungen  auf  Nationalgüter ­
  in  Assignaten  gemacht  würden,  sollte  die  Hypothezierung
*)  Dekret  vom  16.  und  17.  April  1790.
s )  Sie  wurden  meistens  durch  Vermittlung  der  Gemeinden  versteigert.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.