3. DER INTERVALUTARISCHE KURS.
als Antwort auf die Konfiskation von Franzosen gehörigen Gütern,
die im Ausland stattgefunden hatte.
Dann empfanden ausländische Kapitalisten keine Neigung,
il're Kapitalien in einem Lande anzulegen, das sich mitten in
der Revolution befand, und dessen Volkswirtschaft der \ er-
niehtung nahe stand. Auch die sogenannten decrets relatifs
aux gens suspects mochten abschreckend wirken. Geldanlagen
in Banken von Ländern, mit denen Frankreich Krieg führte,
waren den Franzosen verboten; sie wurden zu Vaterlands
verrätern erklärt.
Die Revolutionsmänner wollten auch, daß nur Inländei
ihre Kapitalien in Grundstücken anlegten und dem Staate so
an der allmählichen Vernichtung der Assignaten behilflich seien.
Sobald aber nur Inländer sich am Kauf der Nationalgütei be
teiligten, hatte unseres Erachtens die Maßregel ihren Hauptzweck
verloren, denn zu Nationalgütern hatten die Assignaten keine
anderen Beziehungen als zu beliebigen anderen vom Staate zum
^erkauf gestellten Objekten, z. B. zu alten Kriegsschiffen. Von
einer Hypothezierung auf Nationalgüter zu sprechen, ist daher
hnzulässig.
Der Kauf von Nationalgütern war in Wirklichkeit nur eine
Diuzelverwendang unter den vielen Arten der epizentrischen
Zahlungen. Die Nationalgüter wurden beständig vermehrt und
1Iüm er suchte man die Veräußerung zu beschleunigen; aber
de,1 Doch schwankte der Assignatenkurs und sank sogar beständig,
haß die Anhänger der Hypothezierungstheorie auf die immer
zunehmende Masse der Assignaten verweisen und damit den
Kur s zu begründen suchen, zeugt von einer Verwandtschaft der
■hypothezierungstheorie mit der Quautitätstheorie.
Der Verkauf der Nationalgüter gab so, wie er betrieben
w urde, trotz steter Änderungen der Verkaufsarten zum Steigen,
bezw. zur Aufrechterhaltung des Wechselkurses keinen Anlaß,
S an z abgesehen davon, daß die Nachfrage in keinem Verhältnis
stai) d zu dem plötzlichen Angebot so gewaltiger Grundstücks-
Massen.