Kap.
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Das Geld.
^ Q »l'ei6e infolge der günstigen Finanzlage des Staates allgemein angenommen
>vlrd oder, weil es mit Zwangscurs ausgestattet ist, angenommen werden
^ß, so wird sich die Erscheinung Herausstellen, daß diese Münzzeichen den
vorhandenen Vorrath an Goldmünzen in der folgenden Weise außer Gebrauch
'ktzen. Dieser Vorrath war zuvor für alle Zahlungen und zur Aufspeicherung
^r erforderlichen Zahlungsmittelvorräthe hinreichend. Ta nun aber zu den
vorhandenen metallenen Tauschmitteln noch die ausgegebenen Werthzeichen hin
zukommen, so sind zu viele Tauschmittel vorhanden und tritt infolgedessen
Şîu Sinken des Tauschwerthes beider, der Münzen sowohl als der Münz-
^îchen, d. h. ein allgemeines Steigen der Preise ein, welches, wenn nicht ge-
Umstände hindernd dazwischentreten würden, an und für sich nicht eher
ļ! n ^ude fände, als bis für die Münzen und die Münzzeichen zusammen schließ-
uh nicht mehr eingetauscht werden könnte wie früher für die Münzen allein.
e facto nimmt indessen dieser Vorgang nur seinen Anfang, die Preise be-
Mnen sich ¡ni allgemeinen zu heben; das dauert aber nicht lange, da es
^ôbald Vortheilhaft wird, das Gold außer Landes gehen zu lassen; denn im
"-land gilt es so viel als zuvor, während es daheim täglich mehr an Werth
. "t. So geschieht es denn, daß eine dem Nominalwerthe der in Umlauf
^setzten Werthzeichen gleichkommende Menge von Gold aus dem inländischen
"kehre gezogen wird, und daß, falls die Regierung mit der Ausgabe solcher
"thzeichen fortfährt, ein Goldstück im Inlande zuletzt eine Seltenheit wird.
Ş " die Folgen einer auch dann noch fortgesetzten Papiergeld-Emission wird
"" anderer Stelle, in dem Abschnitte über die vom Gelde verschiedenen Um-
"Ufsmittel, zu sprechen sein. Der Fall, mit dem wir uns soeben beschäftigt
^uben, ist ein Beispiel für die Wirksamkeit eines Gesetzes, welches sich folgen-
^"umßen formuliren läßt: Wenn zwei Arten mit gleicher Zahlungskraft
k ^statteter Tauschmittel gleichzeitig in Umlauf sind und einem von diesen
and^ ģ^ļiche Verfügung oder durch die Praxis ein im Verhältniß zum
^ ern zu hoher Werth beigelegt worden ist, so treibt das zu hoch be-
b."U)ete Tauschmittel das andere in das Ausland *. Dieses Gesetz wird nach
^ ein Schriftsteller des 16. Jahrhunderts das Greshamische Gesetz genannt.
bestehen desselben ist aber schon zwei Jahrhunderte zuvor erkannt worden.
Ģ übrigens können sich Verwicklungen ergeben, welche die Wirkungen des
Islamischen Gesetzes bis zu einem gewissen Grade vereiteln oder aufhalten,
ìst z. B. der Fall, wenn in benachbarten Gebieten und überhaupt in
land ' ^"in, daß dem Papiergeld im Inland ohne Rücksicht darauf, daß es im Bug,
gel ° "'Ģ denselben Werth besitzt wie das Metallgeld, dennoch derselbe Werth bei-
3 m <L >mrb wie dem lehtern, liegt eine Ueberschätzung desselben, obgleich es für den
Verkehr denselben Werth wie das Bargeld hat.