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II. DIE PAPIERGBLDWXHBUNGt.
Wirtscliaftsprovinz, die nur wenig importierte, hatte einen
besseren Wechselkurs, als diejenige, deren Import den Export
bedeutend überstieg. Die Wirtschaftsprovinzen an der Grenze
Frankreichs, die in lebhaftem Verkehr mit dem Ausland
standen — wie das Elsaß und die Gebiete am Ärmelkanal,
oder die Departements an den unteren Elußläufen, besonders
der Seine, Garonne und Rhone, die mit dem Ausland auf dem
Seeweg verkehrten, — wiesen einen niedrigen Wechselkurs
auf. Dagegen hatten die Gebiete im Zentrum von Frankreich
und die Grenzgebiete, die mit dem Auslande wenig Verkehr
hatten — in den Hochalpen und Pyrenäen —, einen vorteil
hafteren Wechselkurs, weil sie, vorwiegend Ackerbau treibend,
sich sozusagen selbst genügen konnten. So erklärt sich auch
ohne weiteres die damals als höchst merkwürdig bezeichnete
Tatsache, daß in Departements, in denen keine großen Städte
waren, noch Hartgeld im Zahlungsverkehr vorkam.
Es mußte daher eine Maßnahme des Konvents zur Hebung
des „Assignatenkurses“, die in diesem Zusammenhang zu nennen
ist, ohne Erfolg bleiben. Ein großer Teil von Belgien, Savoyen,
Nizza und von dem deutschen Reiche die Gegend bis Frank
furt am Main war Ende 1792 von den französischen Truppen
besetzt worden. Die provisorischen Behörden in diesen Gegenden
wurden ausdrücklich angewiesen, die Assignaten valutarisch zu
handhaben. 1 ) Der Konvent war der Ansicht, daß dadurch den
Assignaten ein größeresVerbreitungsgebieteröffnetwürde, weniger
Assignaten im Geldverkehr Frankreichs Vorkommen, d. h, die
Assignaten seltener würden, und daher im „Kurse“ steigen müßten.
Die Hoffnungen des Konvents erfüllten sich nicht. Es wäre möglich
gewesen, daß der Wechselkurs nicht mehr allein französisch ge
wesen wäre, sondern französich-belgisch usw., und daß dadurch
der französische Wechselkurs auf Kosten der eroberten Länder
hätte steigen können, während der Wechselkurs dieser Gebiets
teile gesunken wäre.
Frankreich zerfiel aber in eine Reihe von Wirtschafts-
') Cf. z. B. Art. 6 des Dekrets vom 11. April 1793.