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5—20 ha um 13 %, von 20—-100 ha um 23 %, von 100—500 ha
um 36 %, von 500 ha und mehr um 34 %.
Die vermehrte Steigerung bei den Besitzungen unter
20 ha ist also nicht sehr bedeutend = 11 bis 13 %, sie steigt
zwischen 20 und 100 ha auf 23 % und beträgt bei 100 bis 500
und mehr ha 34 bis 36 %.
Je größer die Getreidefläche und damit
der Getreideverkauf des Betriebes ist,
um so höher steigt der Preis und auch die
Beleihungsfähigkeit des Bodens. Eine wert
volle Bestätigung unserer Anschauung, daß Getreidezollpolitik
Großgrundbesitzerpolitik ist. 1 )
An dieser Tatsache ändern auch die Stimmen nichts, die
ein indirektes Interesse der nicht Getreide verkaufenden
Bauern an den Getreidezöllen dartun wollen. Da gibt es einige,
die da sagen, daß steigende Getreidepreise steigende Vieh
preise im Gefolge hätten usw. Selbst wenn die Bewegung der
Viehpreise nicht von mehr Faktoren als vom Preise des Getreides
abhinge, würde dabei übersehen, daß eben die Teuerung des
Getreides dem Viehzüchter das Futtermittel verteuert um einen
Betrag, der höher als die Steigerung des Viehpreises ist, und
zweitens sieht man sehr oft, daß steigende Getreidepreise sinkende
Viehpreise im Gefolge haben. Das ist teils die Folge davon,
daß, je teurer das Brot ist, um so geringer die Zahlungsfähigkeit
der Bevölkerung für animalische Nahrungsmittel wird, teils
davon, daß der Bauer infolge hoher Futtermittelpreise, nament
lich bei schlechter Heuernte, vielfach gezwungen ist, sein Vieh
um jeden Preis zu verkaufen. Auch jene Meinung ist irrig,
welche von einer Ermäßigung der Getreidezölle die Wirkung
1 ) So schon der heutige wissenschaftliehe Beirat des Bundes der Land
wirte, Dr. G. Buhl and in der Wißschen Vierteljahrsschrift für Volks
wirtschaft, 84. Band, 1884, und in der Zeitschrift des Landwirtschaftlichen
Vereins in Bayern, 1884, S. 438.