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blieb, auch mit solchen Händlern Geschäfte zu machen, die von
ihr selbst nichts wissen wollten.
Mit den kleineren Zwischenhändlern machte man weniger
Umstände. Man liess ihnen die Wahl, ob sie einen Vertrag eingehen
wollten oder nicht. Verhielten sie sich ablehnend, so
mussten sie ihren Absatz, hoffnungslos schwinden sehen, ohne
irgend eine Entschädigung dafür zu erhalten. Die Einsichtigeren
entschlossen sich daher meist zu einem Vertrag, der ihnen wenigstens
für einige Jahre eine angemessene Ausfallentschädigung
bot und ihnen obendrein gewisse kleine Vorteile beim Einkauf
sicherte. Die Mindestverkaufspreise waren ihnen vorgeschrieben,
Mehrforderungen durften sie stellen. Das Resultat solcher Abmachungen
liegt auf der Hand : die Grosshändler wurden zu einem
willenlosen Werkzeug der D.-A.-P.-G. Versuchten sie wirklich
einmal die Fesseln abzustreifen, so wurden sie durch eine brutale
Preispolitik bald mürbe gemacht. Ein Kampf ist für sie, da
sie keinen festen Rückhalt haben und ihr Absatzgebiet beschränkt
ist, auf die Dauer aussichtslos. Um so mehr, da ihn die D.-A.-P.-G.,
wenn auch unter augenblicklichen eigenen Verlusten, ausfechten
muss. Hat sie doch an der Vernichtung des Zwischenhandels
ein vitales Interesse.
Bislang war immer nur von der D.-A.-P.-G. die Rede. Sie
ist bei weitem die bedeutendste in Deutschland arbeitende Petroleumgesellschaft,
operierte am ersten mit solchen Verträgen,
und ihr Vorgehen ist für die andern Gesellschaften typisch. Das
Verhältnis dieser Gesellschaften zu einander ist später noch zu
besprechen.
In ausgedehnter Weise brachte auch die Schwestergesellschaft
der D.-A. P.-G., die Mannheim-Bremer-Petroleum-Aktiengesellschaft,
solche Verträge zur Anwendung. Sie erregten s. Zt., als zuerst
etwas darüber in die Oeffentlichkeit drang, einen solchen
Sturm der Entrüstung, dass sie — 1897 — sogar zu einer Interpellation
im Reichstage Veranlassung gaben. Die Folge war,
dass einige verfängliche Klauseln beseitigt wurden, sonst aber
alles beim alten blieb.
Bemerkenswert ist, dass die Fesselung des freien Handels
nicht allein von den beiden eben erwähnten Gesellschaften, sondern
in ganz ähnlicher Weise auch von den anderen grossen Importfirmen
angestrebt wird. Selbst die Pure Oil Company, die,
weil »unabhängig«, von den enragierten »Monopolgegnern« ge-