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Wohlstand gedeihen sollen, zugleich aber auch das natürlichste,
wirksamste und bleibendste Mittel, sie zu befördern.“
Es werden dann die Irrtümer, welche der Wirtschaftspolitik
des Merkantilismus zu Grunde liegen, aufgedeckt und
gezeigt, welche Vorteile der freie Handel für die Volkswirtschaft
haben kann. Um sich die Vorteile zu sichern, sei es nicht
notwendig, den Handel zu begünstigen, er dürfe nur nicht erschwert
werden.
Kein Staat hatte so schwer unter dem Druck des Prohibitivsystems
zu leiden gehabt wie Preußen, ln der Schule dieser
Leiden waren die damaligen Staatsmänner zu Anhängern der
Ereihandelspolitik erzogen worden, und die trüben Erfahrungen,
welche das Land seit Verhängung der Kontinentalsperre machen
mußte, vollendeten diese Erziehung.
Die Reform des Zoll- und Steuerwesens konnte jedoch nicht
in Angriff genommen werden, solange der Feind noch im Lande
war, und das Volk die furchtbaren Lasten des Krieges zu tragen
hatte. Von Jahr zu Jahr aber schien die Notwendigkeit ihrer
Durchführung der Regierung immer dringender zu werden.
Im Februar 1812 äußerte der Staatskanzler Fürst Hardenberg
die Ansicht, daß bei der geographischen Gestaltung Preußens
von gänzlichen Verboten oder hohen Zöllen jetzt noch weniger
Heil als je zu erwarten sei. Die Ware würde bei solchen Maßregeln
dennoch eingehen, der Fabrikant nicht dabei gewinnen
und der Staat um die Einnahme kommen. Vermehrte Aufsicht
würde die heimliche Einfuhr nicht hindern können, sobald hohe
Zölle den Reiz dazu übermächtig machten. Der Schmuggel
aber verderbe den Nationalgeist, und anderseits raube der unbedingte
Schutz dem Fabrikanten den kräftigsten Sporn zum
Fleiße, zur Genügsamkeit, zur eifersüchtigen Beobachtung der
im Ausland gemachten Fortschritte und zur Vervollkommnung.
Diese Ansicht legt Zeugnis dafür ab, wie tief die Überzeugung
von der Schädlichkeit der Handelsverbote und hohen
Schutzzölle im Geiste der leitenden Staatsmänner Wurzel gefaßt
hatte.
Nach Wiederherstellung des Friedens ging man ans Werk.
Im Jahre 1816 arbeitete Karl Georg Maaßen seinen Reformplan
aus. Am 14. Januar 1817 legte ihn der Finanzminister
Graf Bülow dem König vor. In dem Bericht, der den Entwurf