Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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günstigste  Verhältnis  auf.  Wie  steht  es  nun  aber  mit  den  beträchtlichen
Obligationengeldern,  die  unsere  Handels-  und  Gewerbebanken  aufnehmen  ?
Hier  sind  diese  Gelder  in  erster  Linie  berufen,  der  Bank  für  ihre  nicht
kurzfristigen  Engagements  einen  festen  Stützpunkt  zu  bieten.  Es  hängt
also  sehr  von  der  Natur  der  Geschäfte  beim  einzelnen  Institut  ab,  ob  für
die  Obligationengelder  genügende  Sicherheit  besteht,  und  ob  die  Bank  im
Ealle  einer  Beunruhigung  liquid  genug  ist,  die  fälligen  Obligationen  einzulösen. ­
  Eür  die  einzelnen  Institute  erwächst  bei  der  intensiven  Pflege
des  Obligationengeschäftes  die  ernste  Pflicht,  nicht  zu  viel  kündbare  Obligationen ­
  auflaufen  zu  lassen.  Hierin  sind  die  Bankberichte  im  allgemeinen
noch  einer  grossen  Verbesserung  fähig.  Viele,  ja  die  meisten  geben  in  bezug
auf  die  Verzinsung  des  Obligationenkapitals  die  nötige  Auskunft;  was  aber
nur  ganz  vereinzelt  zu  finden  ist,  das  ist  eine  Gruppierung  der  Obligationen
nach  ihrer  Verfallzeit.

B.  Die  Aktivgeschäfte.
1.  Das  Wechseldiskontgeschäft,

Im  allgemeinen  ist  der  Diskontkredit  dem  Kleingewerbetreibenden
und  Kleinhändler  zugänglicher  als  der  Kontokorrentkredit.  Dies  deshalb,
weil  er  die  Mittel  der  Bank  weniger  andauernd  in  Anspruch  nimmt  und
ausserdem  leichter  realisierbar  ist.
Das  Verhalten,  das  die  in  unserer  Gruppe  zusammengefassten  Banken
dem  Wechselgeschäft  gegenüber  einnehmen,  ist  ein  sehr  verschiedenes.  Die
Institute  mit  Sparkassen-  und  Hypothekenbankcharakter  vernachlässigen
diesen  Geschäftszweig  in  der  Regel.  Auch  Institute,  die  heute  eine  bedeutende ­
  Stellung  einnehmen  und  deren  Diskontgeschäft  sehr  achtunggebietend
ist,  sind  erst  im  Laufe  ihrer  Entwicklung  zur  Anhandnahme  des  Wechseldiskontgeschäftes ­
  gekommen.  So  legte  die  Handwerkerbank  Basel  erst
spät  ein  Portefeuille  an,  um  für  Rückzüge  gerüstet  zu  sein.  Erst  1890
beschloss  die  Bank  die  Einführung  des  eigentlichen  Wechselgeschäftes,
bestehend  im  Inkasso  und  der  Diskontierung  von  Wechseln  auf  das  Inund
  Ausland  und  der  Abgabe  von  Wechseln.  Der  Beweggrund  war  vor  allem
der,  sich  die  erworbene  Kundschaft  aus  dem  Handelsstande  zu  erhalten.
Und  ebenso  führte  erst  1871  die  Creditanstalt  St.  Gallen  das  Wechseldiskontgeschäft ­
  ein.
            
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