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Basel gehört, deren Liquiditätsverhältnis 10,3%, resp. 10,1% (pro 1912)
ist, ein Verhältnis, das in Anbetracht des Charakters der Bank als ausgesprochene
Hypothekenbank, ein sehr gutes genannt werden darf.
Nach der Bankstatistik der Schweiz. Nationalbank pro 1909 betrug
das Verhältnis der leicht greifbaren Mittel zu den fremden Geldern und den
Verbindlichkeiten überhaupt bei den
1.
Kantonalbanken
20,46% resp.
19,15%,
2.
Handelsbanken und Banken mit
gemischtem Geschäftskreis .
43,24% „
36,70%,
3.
Hypothekenbanken
3,02% „
2,92%,
4.
Sparkassen
4,04% „
4,00%.
Genaue Vorschriften betreffend Liquidität macht die Baselstädtische
Verordnung betreffend Sicherheit der Sparkasseneinlagen, indem
bei Unternehmungen, welche nicht reine Sparkassen sind, sondern noch
fremde Gelder in andern Bormen als derjenigen der Spareinlage entgegennehmen,
der Gesamtbetrag der kurzfälligen Schulden zu mindestens 50%
durch liquide Mittel ersten Ranges, darüber hinaus durch liquide Mittel
zweiten Ranges gedeckt sein muss. Als kurzfällige Schulden gelten:
Kontokorrentguthaben und Depositen, sofern sie jederzeit auf längstens
drei Monate gekündet werden können; ferner Akzepte und die innerhalb
der nächsten drei Monate zur Rückzahlung fälligen Obligationen und
Kassenscheine. Liquide Mittel ersten Ranges sind: Kassa, Giroguthaben
und auf längstens drei Monate kündbare Guthaben bei Banken
und Bankiers, nationalbankfähiges Wechselportefeuille und nationalbanklombardfähige
Effekten. Liquide Mittel zweiten Ranges sind
Reports; ferner, sofern sie auf längstens drei Monate kündbar sind:
Lombardvorschüsse und durch Effektenhinterlage gedeckte Kontokorrentkredite;
sodann die innerhalb der drei nächsten Monate zur Rückzahlung
fälligen Kassenscheine und Obligationen.
Es ist klar, dass Büanzen, die auf dieser Grundlage aufgebaut sind,
geeignet wären, ein genaues Bild über die Liquidität abzugeben.