Full text : Der Weg zum Sozialismus

den  ganzen  Betrieb  in  ihre  Hand  zu  bekommen.  Aber  sie
werden  sich  auch  als  Meister  zeigen  müssen,  indem  sie  sich
zu  beschränken  wissen,  lieber  die  Kontrolle  dürfen  sie  nicht
hinausgehen.  Sie  sollen  es  sich  nicht  einfallen  lassen,  das
Unternehmertum  auszuschalten.  Sie  würden  dadurch  die  Sozialisierung ­
  des  einzelnen  Betriebs  versuchen,  aber  daran
scheitern.
Die  Arbeiterräte  dürfen  vor  allem  niemals  den  revolutionären ­
  Kampf  aus  den  Augen  verlieren.  Sie  sind  seine  Träger. ­
  Führen  Differenzen  mit  dem  Unternehmer  zu  Streiks,
dann  haben  sie  die  Streikleitung  zu  übernehmen.  Bei  allen
großen  politischen  Aktionen  haben  sie  die  Ausführung  zu  übernehmen, ­
  soweit  es  ihren  Betrieb  betrifft.  Das  Bewußtsein,
daß  ihre  Existenz  der  Revolution  entspringt,  daß  sie  und  ihre
Macht  mit  der  Revolution  zu  Grunde  gehen  würden,  darf  sie
niemals  verlassen.  Tun  sie  ihre  revolutionäre  Pflicht,  dann
festigen  sie  ihre  eigene  Arbeit  und  sichern  die  Sozialisierung.
Die  Arbeiterräte  in  den  Betrieben  übernehmen  so  die
Aufgaben  der  Gewerkschaften.  Die  Erfahrungen  des  Kampfes
haben  gezeigt,  daß  die  deutschen  Gewerkschaften  viel  zu  versteinert ­
  sind,  als  daß  sie  in  einer  revolutionären  Zeit  eine
andere  Aufgabe,  als  die  des  Bremsern  übernehmen  könnten.
Es  ist  genug  gebremst  worden.  Die  Gewerkschaften  müssen
beiseite  geschoben  und  als  überflüssiger  Ballast  über  Bord
geworfen  werden.  Ueberall  dort,  wo  durch  die  A.-  und  S.-Räte
namentlich  im  Anschluß  an  die  revolutionsfeindlichen  Erlasse
der  Regierung  den  Gewerkschaften,  d.  h,  in  der  Praxis  den
Gewerkschaftsführern,  Vollmachten  eingeräumt  sind,  haben  die
Arbeiterräte  für  ihre  Ausschaltung  zu  sorgen.
Natürlich  kann  es  gerade  im  Hinblick  auf  diese  Aufgaben
'nicht  bei  der  Einrichtung  der  Betriebsarbeiterräte  bleiben.
Die  Bewegung  würde  dadurch  zersplittert  werden.  Vielmehr
müssen  die  Arheiterräte  der  einzelnen  Betriebe  aus,  sich  heraus ­
  Räte  für  die  Industrien  am  einzelnen  Ort,  oder  im  einzelnen ­
  Wirtschaftsgebiete  schaffen.  Diesen  liegt,  es  ob,  die
Aufgaben  der  Betriebsräte  auf  einer  breiteren  Grundlage  zu
erfüllen.  Sie  haben  allgemeine  Bestimmungen  über  Lohnund
  Arbeitsverhältnisse  zu  treffen.  Ihnen  ließt  vor  allen  Dingen ­
  auch  die  Arbeitsvermittelnng  ob.  Die  Zeiten,  wo  man
sich  über  die  Frage,  ob  Unternehmern  achweis  oder  paritätischen ­
  Nachweis  stritt,  sind  vorüber.  Die  Arbeitsvermittelung
muß  ein  Machtmittel  in  den  Händen  der  Arbeiter  werden.
Zu  gleicher  Zeit  sind  in  den  Wirtschaftsbezirken  Räte  zu
bilden,  welche  die  einzelnen  Industrien  zusammenfassen,  die
dann  entsprechend  den  allgemeinen  Verhältnissen  ihre  Aufgaben ­
  finden  werden.  Hierbei  wird  es  sich  schon  um  so
            
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