den ganzen Betrieb in ihre Hand zu bekommen. Aber sie
werden sich auch als Meister zeigen müssen, indem sie sich
zu beschränken wissen, lieber die Kontrolle dürfen sie nicht
hinausgehen. Sie sollen es sich nicht einfallen lassen, das
Unternehmertum auszuschalten. Sie würden dadurch die Sozialisierung
des einzelnen Betriebs versuchen, aber daran
scheitern.
Die Arbeiterräte dürfen vor allem niemals den revolutionären
Kampf aus den Augen verlieren. Sie sind seine Träger.
Führen Differenzen mit dem Unternehmer zu Streiks,
dann haben sie die Streikleitung zu übernehmen. Bei allen
großen politischen Aktionen haben sie die Ausführung zu übernehmen,
soweit es ihren Betrieb betrifft. Das Bewußtsein,
daß ihre Existenz der Revolution entspringt, daß sie und ihre
Macht mit der Revolution zu Grunde gehen würden, darf sie
niemals verlassen. Tun sie ihre revolutionäre Pflicht, dann
festigen sie ihre eigene Arbeit und sichern die Sozialisierung.
Die Arbeiterräte in den Betrieben übernehmen so die
Aufgaben der Gewerkschaften. Die Erfahrungen des Kampfes
haben gezeigt, daß die deutschen Gewerkschaften viel zu versteinert
sind, als daß sie in einer revolutionären Zeit eine
andere Aufgabe, als die des Bremsern übernehmen könnten.
Es ist genug gebremst worden. Die Gewerkschaften müssen
beiseite geschoben und als überflüssiger Ballast über Bord
geworfen werden. Ueberall dort, wo durch die A.- und S.-Räte
namentlich im Anschluß an die revolutionsfeindlichen Erlasse
der Regierung den Gewerkschaften, d. h, in der Praxis den
Gewerkschaftsführern, Vollmachten eingeräumt sind, haben die
Arbeiterräte für ihre Ausschaltung zu sorgen.
Natürlich kann es gerade im Hinblick auf diese Aufgaben
'nicht bei der Einrichtung der Betriebsarbeiterräte bleiben.
Die Bewegung würde dadurch zersplittert werden. Vielmehr
müssen die Arheiterräte der einzelnen Betriebe aus, sich heraus
Räte für die Industrien am einzelnen Ort, oder im einzelnen
Wirtschaftsgebiete schaffen. Diesen liegt, es ob, die
Aufgaben der Betriebsräte auf einer breiteren Grundlage zu
erfüllen. Sie haben allgemeine Bestimmungen über Lohnund
Arbeitsverhältnisse zu treffen. Ihnen ließt vor allen Dingen
auch die Arbeitsvermittelnng ob. Die Zeiten, wo man
sich über die Frage, ob Unternehmern achweis oder paritätischen
Nachweis stritt, sind vorüber. Die Arbeitsvermittelung
muß ein Machtmittel in den Händen der Arbeiter werden.
Zu gleicher Zeit sind in den Wirtschaftsbezirken Räte zu
bilden, welche die einzelnen Industrien zusammenfassen, die
dann entsprechend den allgemeinen Verhältnissen ihre Aufgaben
finden werden. Hierbei wird es sich schon um so