Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
Nach dem Bericht der Notenbank in der Generalversammlung vom 
28. Januar 1915 * 1 ) erreichten die Diskontierungen im Jahre 1914 ihr 
Minimum am 21. März mit . 1309,00 Mill. Frcs. 
Maximum am r. Oktober. . 4475,00 „ „ 
d. h. eine Zunahme von . . 3x67,00 Mül. Frcs. 
Das Wechselmoratorium bringt der Bank einen toten Posten. Die 
vom Moratorium betroffenen Wechsel verzeichnete die Bank daher ge 
sondert und schuf ein neues Konto, das am 1. Oktober 19x4 unter Ein 
schluß der unverfallenen Wechsel, die ohne einen zu großen Fehler mit 
etwa 200 Mill. Frcs. zu veranschlagen sind, einen Bestand aufwies von: 
x. Oktober 1914 4476,00 Mill. Frcs. 
Schon nach wenigen Monaten, am 29. Juli 1915 war 
der Posten auf 2140,00 „ „ 
gesunken, d. h. eine Verminderung von 2336,00 Mill. Frcs. 
gegenüber dem 1. Oktober 1914. 
Die Reduktion der Moratoriumswechsel geht sichtlich weiter, wenn 
gleich sie in den letzten Monaten des Jahres 1915 sich etwas verlangsamte. 
In absoluten Zahlen dargestellt, kommt diese Verlangsamung klar zum 
Vorschein: 
In der Zeit vom: 
15. Oktober bis 10. Dezember 1914 . . 721,00 Mill. Frcs. 
10. Dezember bis 24. Dezember . . . 160,00 „ „ 
24. Dezember 19x4 bis 28. Januar 1915 296,00 „ „ 
28. Januar bis 4. Februar 43,00 „ „ 
Weiterhin z. B.: 
ix. März bis 25. März 89,00 „ „ 
22. April bis 29. April 106,00 „ „ 
Dagegen z. B.: 
4. November bis 11. November . . . 9,00 „ „ 
23. Dezember bis 31. Dezember . . . 5,00 „ „ 
31. März 1916 bis 6. April 27,00 „ „ 
27. Juli bis 3. August 3,00 „ „ 
Für einen schnellen Abbau der gestundeten Wechsel war die Noten 
bank überaus eifrig tätig, da mit ihrer Liquidierung eine gesunde 
Entwicklung des Wirtschaftslebens, die eigene für die Kriegszeit doppelt 
notwendige bessere Fundierung, höhere Beweglichkeit, sowie größere 
Sicherheit verknüpft sind. Sie war bestrebt, den Wechselverpflichteten 
alle nur möglichen Erleichterungen zu bieten, damit diese ihre Schulden 
möglichst vor dem Ablauf des Moratoriums abdecken können. Nach 
den Bestimmungen der Dekrete vom 9. August 1914 und ergänzenden 
Bestimmungen ist der jeweilige Wechselinhaber von der Präsentation 
des Wechsels bis zum Ablauf der Verlängerungsfrist befreit. Die Bank 
3. Februar 1916 1270,00 Mill. Frcs.**) 
27. August 2916 1177,00 „ „ 
**) Höchstbetrag. 
l ) Siehe a. a. O. S. 17.
	        
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