Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

Nach  dem  Bericht  der  Notenbank  in  der  Generalversammlung  vom
28.  Januar  1915 *  1 )  erreichten  die  Diskontierungen  im  Jahre  1914  ihr
Minimum  am  21.  März  mit  .  1309,00  Mill.  Frcs.
Maximum  am  r.  Oktober.  .  4475,00  „  „
d.  h.  eine  Zunahme  von  .  .  3x67,00  Mül.  Frcs.

Das  Wechselmoratorium  bringt  der  Bank  einen  toten  Posten.  Die
vom  Moratorium  betroffenen  Wechsel  verzeichnete  die  Bank  daher  gesondert ­
  und  schuf  ein  neues  Konto,  das  am  1.  Oktober  19x4  unter  Einschluß ­
  der  unverfallenen  Wechsel,  die  ohne  einen  zu  großen  Fehler  mit
etwa  200  Mill.  Frcs.  zu  veranschlagen  sind,  einen  Bestand  aufwies  von:
x.  Oktober  1914  4476,00  Mill.  Frcs.
Schon  nach  wenigen  Monaten,  am  29.  Juli  1915  war
der  Posten  auf  2140,00  „  „
gesunken,  d.  h.  eine  Verminderung  von  2336,00  Mill.  Frcs.
gegenüber  dem  1.  Oktober  1914.
Die  Reduktion  der  Moratoriumswechsel  geht  sichtlich  weiter,  wenngleich ­
  sie  in  den  letzten  Monaten  des  Jahres  1915  sich  etwas  verlangsamte.
In  absoluten  Zahlen  dargestellt,  kommt  diese  Verlangsamung  klar  zum
Vorschein:
In  der  Zeit  vom:
15.  Oktober  bis  10.  Dezember  1914  .  .  721,00  Mill.  Frcs.
10.  Dezember  bis  24.  Dezember  .  .  .  160,00  „  „
24.  Dezember  19x4  bis  28.  Januar  1915  296,00  „  „
28.  Januar  bis  4.  Februar  43,00  „  „
Weiterhin  z.  B.:
ix.  März  bis  25.  März  89,00  „  „
22.  April  bis  29.  April  106,00  „  „
Dagegen  z.  B.:
4.  November  bis  11.  November  .  .  .  9,00  „  „
23.  Dezember  bis  31.  Dezember  .  .  .  5,00  „  „
31.  März  1916  bis  6.  April  27,00  „  „
27.  Juli  bis  3.  August  3,00  „  „
Für  einen  schnellen  Abbau  der  gestundeten  Wechsel  war  die  Notenbank ­
  überaus  eifrig  tätig,  da  mit  ihrer  Liquidierung  eine  gesunde
Entwicklung  des  Wirtschaftslebens,  die  eigene  für  die  Kriegszeit  doppelt
notwendige  bessere  Fundierung,  höhere  Beweglichkeit,  sowie  größere
Sicherheit  verknüpft  sind.  Sie  war  bestrebt,  den  Wechselverpflichteten
alle  nur  möglichen  Erleichterungen  zu  bieten,  damit  diese  ihre  Schulden
möglichst  vor  dem  Ablauf  des  Moratoriums  abdecken  können.  Nach
den  Bestimmungen  der  Dekrete  vom  9.  August  1914  und  ergänzenden
Bestimmungen  ist  der  jeweilige  Wechselinhaber  von  der  Präsentation
des  Wechsels  bis  zum  Ablauf  der  Verlängerungsfrist  befreit.  Die  Bank
3.  Februar  1916  1270,00  Mill.  Frcs.**)
27.  August  2916  1177,00  „  „
**)  Höchstbetrag.
l )  Siehe  a.  a.  O.  S.  17.
            
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