Object: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
422 
Komplette Uhrwerke für Taschenuhren und Chronometer. . 
Stück 
5-- 
423 
Wand- und Tischuhren, sowie Musikwerke mit ührmechanismus: 
a) in Gehäusen aus gewöhnlichen Materialien 
100 kg 
75.— 
b) in Gehäusen, mit Gold, Silber, Elfenbein, Gagat, Schildpatt, Skulpturen 
oder Malereien verziert 
55 
250- 
c) Turmuhren 
55 
25-— 
Bei der getrennten Einfuhr von Uhrwerken und Gehäusen werden die Uhr 
werke nach Tarif-Nr. 424 und die Gehäuse nach Beschaffenheit des Materials verzollt. 
Außer Uhren und Musikwerken in hölzernen Gehäusen fallen unter diese 
Tarif-Nr. auch solche in Gehäusen aus Papiermache oder Steinpappe sowie auch 
Metronome und andere Waren dieser Art mit Uhrmechanismen; ferner Triebwerke 
für Caroel- und Moderateur-Lampen. 
Musikwerke in Verbindung mit Waren, welche einem höheren Zollsätze unter 
liegen (Albums, Bonbonnieren), werden nach dem mit dem höchsten Zollsätze belegten 
Materiale verzollt. Kleine Musikdosen, welche als Kinderspielzeug dienen, gehören 
nicht zu dieser Tarifnummer, sondern zu Spielwaren. 
Bestandteile von Turmuhren fallen unter Tarif-Nr. 471; Uhrgläser für Taschen 
uhren unter Tarif-Nr. 269. 
424 
Furnituren für Uhren aller Art, mit Ausnahme von Gläsern für Taschenuhren 
sowie von Bestandteilen für Turmuhren 
i 55 
100-— 
Hieher gehören auch Uhrfurnituren für Taschenuhren, mit Ausnahme der 
kompletten Mechanismen. 
425 
Bronzepulver 
55 
50 - 
426 
Kupfer, Messing und Bronze in Stangen, Platten oder Mulden, nicht vergoldet, 
nicht versilbert 
55 
25- — 
427 
Draht aus Kupfer und Messing für Telephone, elektrische Leitungen und dergl.: 
a) mit verschiedenen Spinnstoffen umsponnen 
n 
60-— 
h) anderer Art 
55 
25- - 
428 
Metallfäden für Brautkopfputz, sowie zum Nähen, Sticken und Weben, ferner 
unechte leonische Gespinnste, Rauschgold, Perlen, Flitter und dergl., aus 
Kupfer, Messing und anderen Metallen, mit Ausnahme von Gold und Silber, 
weder vergoldet noch versilbert, auch in Verbindung mit baumwollenen, 
seidenen und anderen Garnen 
Ohne Taraahzug für Spulen, Kartons etc. 
55 
200-- 
429 
Kabel aller Art 
55 
30- - 
430 
Waren aus Kupfer- oder Messingdraht, poliert oder nicht, gefärbt oder nicht, 
auch in Verbindung mit anderen nicht vergoldeten und nicht versilberten 
unedlen Metallen; Gewebe und Geflechte ans Kupfer- und Messingdraht . . 
Zu Tarif-Nr. 428 und 430. Waren der Tarif-Nr. 428 und 430, vergoldet oder 
versilbert, zahlen außer dem Zoll noch einen Zuschlag von 50%. 
Unter Tarif-Nr. 430 fallen: Nadeln, Agraffen, Knöpfe, Hafteln, Strick 
nadeln, kleine Ringe, Stifte, Käfige, kleine Drahtkörbe und andere Gegenstände aus 
Kupfer- oder Messingdraht, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. haben. 
55 
150- 
431 
llanslialtungsgegenstände aus Kupfer, Messing oder Bronze 
Hieher gehören auch die Samovars. 
55 1 
120- 
,
	        
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