Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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IX. Der Heimarbeiters chlch im Ausland. 
I. England. 
Tas englische Lohnämtergesetz, das Ende 1909 durch fast ein 
stimmigen Parlamentsbeschluß geschaffen war und zunächst nur 
vier Gewebbe, die Kettenschmiederei, die Schachtelmacherei, gewisse 
Zweige der Spitzenindustrie und die Herren- und Knabenkonfektion 
regelte, wurde schon 1912 auf fünf weitere große Gewerbe ausge 
dehnt: die Zuckerbäckerei, das Konservieren von Früchten, die Hem 
dennäherei, die Anfertigung von Zinn- und Emaillehohlaefäßen, 
einige Zweige der Stickerei auf Leinen- und Baumwolle und das 
Rollen und Bügeln in Dampfwäschereien. Die Stickerei und Hem 
dennäherei ist eine wesentlich ländliche, namentlich in Irland be 
triebene Heimarbeit; Hohlwaren werden in dem örtlich streng be 
grenzten Bezirk von Lye hausgewerblich hergestellt; die übrigen 
Gewerbe beschäftigen mit Ausnahme der Bügelei eine rin 
gelernte, auf tiefster Stufe stehende, völlig unorganisierte loeib- 
liche Arbeiterschaft. Man rechnet, daß durch diese Ausdehnung 
160 000—200 000 Arbeiter dem Gesetz neu unterstellt sind. Nach 
den während des Krieges herübergekommenen, allerdings nicht nach 
prüfbaren Mitteilungen ist 1916 auch die Herrenmaßschneiderei 
einbezogen. 
Die Ausdehnung des Gesetzes auf wichtige neue Gewerbe ist 
bei dem Ernst, mit dem man in England an seine Durchführung 
gegangen ist, die beste Anerkennung dafür, daß das System sich 
auch in einem so stark in die Beziehungen des Weltverkehrs ver 
flochtenen Lande wie England bewährt hat. Der amtliche Bericht 
von 1913 über die Wirkung der Lohnämter schätzt die Zahl der 
Arbeiter, die unter das Gesetz fallen, auf 400 000, von denen ettva 
70 v. H. Frauen sind. Bei der Kürze der Zeit, die seit den letzten 
Lohnfestsetzungen verflossen ist, hält der Bericht mit Werturteilen 
uoc£) sehr zurück. Sehr bemerkenswert ist, was über die Um 
gehungen des Gesetzes mitgeteilt wird. Es sind Beamte voni 
Handelsamt ernannt, welche die Aufgabe haben, etwaige Klagen
	        
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