Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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es  fehle  an  den  nötigen  Persönlichkeiten  für  Hre  Besetzung,  mit
dem  Hinweis  darauf  zu  entkräften  suchte,  daß  die  Errichtung  der
Schlichtungskonrmissionen  für  das  Militärschneidergewerbe,  die  in
Struktur  und  Zusammensetzung  dm  Fachausschüssen  gleichen,  niemals ­
  auf  Schwierigkeiten  gestoßen  sei.  Vergeblich!  Abermals  Vertröstung ­
  auf  die  Zeit  nach  dem  Krieg!
Es  kann  für  die  Entwicklung  des  Heimarbeiterschutzes  nichts
Bedenklicheres  geben,  als  dies  Hinauszögern  bis  in  die  Zeit  nach
dem  Friedensschluß.  Noch  halten  die  Heereslieferungen,  die  jetzi
meist  zu  festgeregelten  guten  Bedingungen  ausgegeben  werden,  die
Löhne  auch  des  Privatgewerbes  einigermaßen  fest;  wie  soll  es  aber
werden,  wenn  die  Militärausträge  auf  ihr  altes  Maß  zurückgeführt
werden,  die  NechtsverbiMichkeit  der  .Heereslöhne  mit  Wegfall  der
Mllitärdiktatur  verschwindet  und  gleichzeitig  das  schon  immer  vorhandene ­
  Ueberangebot  an  Heimarbeitern  sich  noch  weiter  vermehrt,
in  seiner  Wirkung  verschärft  durch  den  Umstand,  daß  es  sich
größtenteils  aus  berufsunerfahrenen,  unorganisierten  und  rentenbeziehenden
  Persönlichkeiten  zusammensetzt?  Was  können  bestenfalls ­
  die  Fachausschüsse  leisten,  wenn  sie  ihre  Tätigkeit  gerade  zu
einem  Zeitpunkt  allgemeiner  Desorganisation  des  Gewerbes  aufnehmen ­
  müssen?  Und  welche  Möglichkeiten  vorbeugender
Natur  sind  ihnen  gegeben,  wenn  sie  rechtzeitig  einsetzen!
Es  mag  gegenüber  dem  Schneckentempo  in  der  Durchführung
des  Hausarbeitgesetzes  gezeigt  werden,  wie  schnell  die  englische
Regierung  mit  der  Errichtung  .der  Lohnämter  vorging,  bei  denen
es  sich  um  eine  viel  verantwortungsvollere  Aufgabe  handelte  als
bei  den  deutschen  Fachausschüssen  mit  ihren  minimalen  Befugnissen.
Die  Ausführungsverordnung  für  das  Kettenschmiedeamt  kam  fast
unmittelbar  nach  der  Annahme  des  Gesetzes,  noch  vor  seinem  Inkrafttreten ­
  (am  1.  Januar  1910)  heraus,  nämlich  am  25.  November
1909.  Die  Verordnungen  für  das  Schachtelamt  sind  vom  27.  April
1910,  für  das  Spitzenamt  vom  4.  Mai  1910,  für  die  Herrenund
  Knabenkonfektion  vom  25.  Juli  1910  datiert.  Die  Schaffung
und  die  Verhandlungen  der  Aemter  nahmen  erstmalig  natürlich
längere  Zeit  in  Anspruch,  doch  sind  die  ersten  Lohnfestsetzungen  der
            
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