Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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75 % für die handwerksmäßige Herstellung und in 25 °/ 0 für die 
sonstigen Arbeiten uird Unkosten, irgendwie in Frage zu stellen. 
Wir werden übrigens noch unten kennen lernen, daß das 
Kriegsbekleidungsamt des Gardekorps in seine Auftragsbedingun- 
gen die Einschaltung von mehr als einer Stelle zwischen Auftrag 
nehmer des Amts und letztem Arbeiter untersagt hat. Hierdurch 
verteilen sich die vorerwähnten 25 % auf den Auftragnehmer und 
die ctiva vorhandene Zwischenstelle im Verhältnis wie 2 zu 1. 
Für Groß-Berlin ist, bezüglich der Stücklöhne eine weitere 
Verfügung der preußischen Heeresverwaltung besonders wichtig ge- 
worden: Sämtliche Bekleidungsämter sind von ihrer vorgesetzten 
Behörde angewiesen, bei allen Vergebungen von Schneider- usw. 
Anfertigungen, also auch bei solchen im eigenen Geschäftsbereich 
a) die Höhe der Macherlöhne entsprechend demjenigen Beklei- 
dungsamt zu bemessen, in dessen Geschäftsbereich die Sehnei 
deraufträge tatsächlich ausgeführt — nicht nur angenom 
men — werden. 
>>) zu diesem Zweck, von den mit Maßschneideranfträgen un 
mittelbar bedachten Stellen rechtzeitig eine bindende An 
gabe der zu a genannten Anfertigungsorte einzufordern. 
Auswärtige Bekleidungsämter wurden außerdem angewiesen, 
die Unkosten für Aussendung der fertigen Stücke — Rollgeld am 
Anfertigungsorte, und Eisenbahnkosten — zu übernehmen. 
Hiernach sind bei allen von Bekleidungsämtern der proußi- 
schen Heeresverwaltung gegebenen und in Groß-Berlin zur Ans- 
führung gelangenden Schneider- usw. Anfertigungen, lediglich die 
vorn Bekleidungsamt des Gardekorps vorgeschriebenen Macherlöhne 
und sinngemäß auch die von diesem Amt hierzu erlassenen Lohn 
betdingungen (Ausführiungsbcstimmungen) maßgebend. 
Trotz aller sozialer Fürsorge ging anfangs alles nicht so von 
statten, wie man es hätte erhoffen sollen. Bei Ausbruch des Krie 
ges waren die Kriegsbekleidungsämter mit der Beschaffung von ge 
waltigen Massen von Wafsenröcken, Hosen, Mänteln usw. stark 
überbürdet. Ta außerdem gesetzliche Fachausschüsse, auf die sich 
die Heeresverwaltung gleich hätte spitzen können, fehlten, mußten
	        
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