Geschäfte von den Schultern des kränklichen 65jährigen Vaters
auf die seinen übergegangen; am 29. Mai 1854 hatte Lambert
seinem Sohne Prokura erteilt und ihm die Leitung des Geschäftes
auch formell überlassen. Noch kein halbes Jahr später, am
10. November 1854, machte eine Lungenentzündung „nach langen
rheumatischen Leiden“ seinem Leben ein Ende.
Im Tode vorangegangen waren ihm seine Gattin Maria Helene,
geborene Wasserfall, am 9. März 1846 und seine Söhne 25 Adolf
im Alter von 20 und Karl im Alter von 30 Jahren, so daß er
als einzige Erben seinen ältesten Sohn Josef und eine Tochter
Emilie hinterließ.
Beide Erben zeigten unterm 5. Dezember 1854 an, daß sie das
Geschäft unverändert fortsetzen würden und daß Josef Bachem
von seiner Schwester zur Leitung bevollmächtigt worden sei.
Da der Titel eines Hofbuchhändlers Lambert Bachem nur per
sönlich zuerkannt worden war, mußte er fortan fallen gelassen
werden.
Indes war diese Vereinbarung von nur privater Bedeutung. Zwar
hatte der Polizeidirektor Geiger unterm 23. Dezember 1854 die Fortführung
des väterlichen Geschäftes zum Zwecke der Nachlaßprüfung einstweilen
auf sechs Monate gestattet. Dazu mußte aber ein geprüfter Stellvertreter
in Wirksamkeit treten; als solcher wurde zuerst unterm 23. Dezember 1854
der Buchdrucker Johann Aime Mermet ernannt, am 24. Januar 1855 gab
die Regierung dieselbe Erlaubnis dem Buchdrucker Jos. Stadler aus
Erfurt. Diese sechs Monate benutzte Josef Bachem, um sich auf die
Buchhändler- und Buchdruckerprüfungen vorzubereiten.
Neben der Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit, der allgemeinen Bildung
und dem Nachweis der nötigen Mittel zur Ausübung der Gewerbe eines
Buchdruckers oder Buchhändlers, die die Gewerbeordnung von 1845
forderte, bestimmte das Preßgesetz vom 12. Mai 1851 in seinem ersten
Paragraphen, daß die genannten Gewerbe nur mit Genehmigung der
Bezirksregierung ausgeübt werden dürften. Diese wurde aber nur auf
Grund eines Befähigungsnachweises erteilt.
Die Buchhändlerprüfung, der sich Josef Bachem am 23. März 1855
unterzog und in der er eine Darstellung der Entstehung und Entwicklung
des deutschen Buchhandels zu bearbeiten hatte, bestand er mit „sehr gut“.
Unterm 16. Juni folgte die Prüfung als Buchdrucker 23 , die sich aus
einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzte. Die
Buchdrucker Peter Schmitz und Adolf Baedeker stellten ihm als theo
retische Aufgabe die Ausarbeitung einer „Geschichte der Buchdrucker
kunst von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart, nebst Mitteilungen
über die neuesten Erfindungen in dieser Kunst“. Die praktische Prüfung,