Full text : Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Was  die  Hôhe  des  Anlagekapitals  auf  1  km  Betriebslânge
anlangt,  so  stent  Belgien  1911  mit  613  000  Fr.  an  zweitef  Stelle,
übertroffen  nur  von  GroBbritannien  und  Irland,  wo  diese  Ziffer
877  000  Fr.  erreicht;  Frankreich  lâBt  es  mit  473  000  Fr,  und
Deutschland  mit  ungefâhr  390  000  Fr,  hinter  sich  zurück, 9 )
Die  Finanzpolitik,  durch  weîche  sich  der  Staat  für  den
Betrieb  seiner  Eisenbalmen  leiten  lieB,  wurde  von  Nothomb,
dem  Minister  der  ôffentlichen  Arbeiten,  in  seinem  Bericht  an
die  Kammer  vom  26.  November  1838  in  îolgenden  Worten
klar  dargelegt:  „Die  Staatsbahnen  sind  als  eine  Einrichtung  zu
betrachten,  die  weder  eine  Bürde  noch  eine  Einnahmequelle
des  Fiskus  sein  darf,  und  es  ist  von  ihr  nur  zu  fordern,  daB  sie
ihre  Ausgaben  deckt."  1906  bestatigte  der  Minister  Hubert
als  Berichterstatter  des  Eisenbahnetats  diese  Anschauungsweise:
  „Wenn  sie  [die  Eisenbahnen]  ihre  Unkosten,  die  Verzinsung
  und  Schuldentilgung  des  angeîegten  Kapitals  gedeckt
haben,  muB  der  ÜberschuB  zum  Zwecke  der  Betriebsverbesserung,
  der  Erniedrigung  von  Tarif  en  und  der  Erhôhung  von
Gehâltern  und  Lôhnen  an  sie  zurückkehren.“
Und  tatsâchlich  hat  sich  vom  Beginn  bis  auf  unsere  Tage
[1835—1912)  nur  ein  Aktivsaldo  von  27  Mill,  Fr,  ergeben:
200  Milî,  an  Überschüssen  stehen  173  Mill,  an  Fehlbetrâgen
gegenüber,  Das  Anlagekapital  hat,  obwohl  es  sich  in  dem
Zeitraum  verzehnfachte,  einerseits  nur  eine  bescheidene
Tilgung  erfahren  und  andererseits  sich  mit  einer  geringfügigen
Verzinsung  begnügt,  wohingegen  in  Deutschland  z.  B,  die  Eisenbahnen ­
  eine  Einnahmequelle  für  den  Staat  bilden,
Der  belgische  Staat  muB  daher  wohl  der  Ansicht  gewesen
sein,  daB  der  durch  die  Eisenbahnen  ins  Leben  gerufene  Verkehr,
  woran  die  Durchfuhr  einen  überwiegenden  Anteil  nimmt,
für  den  Handel  und  die  Industrie  des  Landes  eine  Gewinnquelle
bildet,  die  den  Betrieb  auf  einer  derartigen  Grundlage  rechtfertigt.
  Andererseits  ware  ohne  die  Durchfuhr  irgend  eine
Tilgung  und  Verzinsung  des  Anlagekapitals,  wie  geringfügig
diese  sich  auch  gegenwârtig  stellt,  nicht  mehr  moglich;  eine
auch  nur  einigermaBen  in  Betracht  kommende  Erhôhung  der
inlândischen  Tarife  würde  tatsâchlich  für  eine  groBe  Anzahl

*)  H,  Schumacher,  Antwerpen,  S,  153  f.
            
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