226
Die Sozialisierung des Wettbewerbes.
Selbstversorgung, sondern der möglichst vorteilhafte Anteil an
der Weltwirtschaft als Ziel der Wirtschaftspolitik zu erkennen. Es kann
davon ausgegangen werden, daß jedes Volk, das bereits die Reife zur
politischen Selbständigkeit erwiesen und darum seine internationale Aner
kennung durchgesetzt hat, Anspruch darauf besitzt, daß seine wirtschaft
liche Lebensfähigkeit international geschützt werde. Die Anerkennung
bedeutet, daß der wirtschaftliche Bestand, soweit er infolge der Boden
beschaffenheit, nach der Anlage und Ausbildung des Volkscharakters, nach
der geographischen Lage oder aus anderen Gründen nicht aus eigener
Kraft gewahrt werden kann, international gesichert werde.
Darin liegt bereits der Ausschluß der Methoden, welche die wirtschaftliche
Abhängigkeit zur politischen und wirtschaftlichen Verknechtung miß
brauchen. Darin liegt die Notwendigkeit, jeder einzelnen Volkswirtschaft
im wirtschaftlichen Notstände, mag er auch ein durch den Krieg her
vorgerufener sein oder nicht, durch internationale Mittel beizuspringen.
Die materielle Begründung des Anspruches auf Sicherung
der Lebensfähigkeit liegt in der ungleichen Verteilung der wirtschaftlichen
Macht unter die einzelnen Mitglieder der Völkergemeinden nach der gegen
wärtigen politischen Machtverteilung. Es hat England durch seine Herr
schaft über die Tropen, dem größten Rohwarenmagazin der Welt, und
durch seine Vorherrschaft zur See, aber auch Frankreich durch seinen
großen afrikanischen Kolonialbesitz die Pflicht, den Bestand der in der
Lebensmittel- und Rohstoffversorgung von ihnen abhängigen Länder zu
gewährleisten. Die wirtschaftliche Verkehrsfreiheit reicht nicht aus, weil
der Wettbewerb die kapitalschwächeren Staaten in den Hintergrund
drängt und bei der Möglichkeit eines Wirtschaftskrieges diese beiden
Kolonialmächte es jederzeit in der Hand hätten, druch wirtschaftliche
Bedrohung ihre imperialistischen Pläne auch weiterhin durchzuführen.
Der Anspruch sollte zunächst nur auf Gewährleistung der Lebens
fähigkeit als den ersten Schritt zu einer Ausgleichung der materiellen
wirtschaftlichen Ungleichheit gerichtet sein. Der Gedanke
ist bereits in mehreren politischen Kundgebungen zum Ausdrucke ge
langt. Die belgische Regierung forderte in ihrer Antwort vom 24. De
zember 1917 auf die päpstliche Botschaft vom 1. August 1917 neben
der politischen und militärischen auch die wirtschaftliche Un-
a b h än g i gk e i t. Sie hielt dies für nötig zu betonen, weil nach der
damaligen Erklärung der deutschen Regierung Belgien ein Faustpfand
dafür bieten sollte, daß es nicht für die Feinde Deutschlands zu einem
Vormarschgebiete im wirtschaftlichen Sinne werde (Holländische
Nachrichten 2, 1421); ebenso forderte die Erklärung der österreichischen
Abgeordneten S e i t z und Ellenbogen vom 21. Juni 1918 an Troelstra
die gleiche Freiheit der wirtschaftlichen Entwicklung für alle
Völker (Holländische Nachrichten 2, 1310).