II. Teil.
Der Solidarismus.
1. Kapitel.
Zur Geschichte des Solidaritätsbegriffes.
Es gibt kein Schlagwort, das zurzeit in Frankreich in der
soziologischen und nationalökonomischen Literatur, in der
Tagespresse, in Vorträgen und politischen Reden, in Wahlauf
rufen und Flugblättern häufiger gebraucht würde und einen
bessern Klang hätte als das Wort Solidarität. Dessen begriff
licher Inhalt ist jedoch weder im wissenschaftlichen, noch im
allgemeinen Sprachgebrauch vollständig geklärt.
Es handelt sich dabei zunächst um eine ganz alte Sache,
die in der Gegenwart machtvoll ins Bewußtsein speziell des
französischen Volkes getreten ist. Als ethische Anschauung,
welche die kollektive Verantwortung der Mitglieder eines Ganzen
besagt, liegt die Idee der Solidarität des gesamten Menschen
geschlechtes der alttestamentlichen Lehre von der Erbsünde zu
grunde. Desgleichen kannten viele ältere Strafrechte die Soli-
darhaft z. B. einer Sippe für die Verbrechen ihrer Mitglieder,
oder einer Gemeinde für Steuern, die von einzelnen Bürgern
nicht entrichtet wurden. Auch ins Privatrecht ist der Begriff
frühzeitig eingedrungen. Das römische Recht z. B. verwertet
ihn bei der Aufstellung der Rechtskategorie der Solidarobligation
als Verpflichtung eines jeden von mehreren an einem Schuld
verhältnis Reteiligten, die ganze Leistung zu bewirken 1 ). Die
i) Die französischen Juristen des ancien régime hatten die obligatio in
solidum des römischen Rechtes mit „solidité“ übersetzt. Der Code Civil gebraucht
jedoch dafür den Ausdruck „solidarité“. Vgl. Ch. Gide und Ch. Rist, Histoire
des doctrines économiques, Paris 1909, p. 671.