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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
während nach der Erhebung von 1882 beim landwirtschaft
lichen Grundbesitze von der Gesamtfläche der Hauptbetriebe
entfallen: 1,52, 14,68, 37,90, 45,90 Prozent.
Der größere, über den gewöhnlichen Umfang bäuerlichen
Betriebes hinausgehende Grundbesitz von 50 Hektar auf
wärts umfaßte also, so bemerkt die „Stat. Corr.“, in jederm
der drei Berichtsjahre fast genau den gleichen Anteil,,
nämlich etwas mehr als drei Viertel der versteigerten.
Fläche, während er von der Gesamtfläche der landwirtschaft
lichen Hauptbetriebe noch nicht die Hälfte ausmacht. Am.
meisten und zwar wiederum fast genau gleichmäßig, bleibt
der kleinbäuerliche Besitz von 2—10, nächstdem der mittlere-
bäuerliche von 10—50 Hektar bei seinem Prozentanteil an
der versteigerten Fläche hinter demjenigen an der ge
samten auf ihn entfallenden Wirtschaftsfläche zurück. Im.
ganzen sind gegenüber einer Gesamtfläche der landwirtschaft
lichen Hauptbetriebe von 24123 733 Hektar (1882) während
der Beobachtungsperiode 273024 Hektar, also etwas über
1 Prozent, alljährlich etwa ein Drittel Prozent zwangsweise
versteigert worden. Ungleich größer als im Westen ist
die versteigerte Fläche im Osten; sie betrug im letzteren,.,
d. h. in Brandenburg, Pommern und in den vier an Bußland,
grenzenden Provinzen, während der drei Jahre zusammen.
244345, in dem westlich davon gelegenen Teil der Monarchie-
nur 28 679 Hektar. Am meisten sind regelmäßig die Provinzem
Westpreußen und Posen, nächstdem auch Ostpreußen und
Pommern, am wenigsten Westfalen, Hessen-Nassau und
Rheinland an der versteigerten Fläche beteiligt.
Auch über die Ursachen der Zwangsversteigerungen ist
Material gesammelt worden. Dieselben waren in Prozenten
der ursächlichen Momente 1886/87 1887/88 1888/89
Eigenes Verschulden 40,11 39,57 42,50
freiwillige ungünstige Übernahme . . 19,97 23,31 23,46
geschäftliche Verhältnisse 6,65 6,41 5,86
Familienverhältnisse und Krankheit. . p,99 11,16 12,52