Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Bodenreform  im  Lichte  des  Freihandels.

während  nach  der  Erhebung  von  1882  beim  landwirtschaftlichen ­
  Grundbesitze  von  der  Gesamtfläche  der  Hauptbetriebe
entfallen:  1,52,  14,68,  37,90,  45,90  Prozent.
Der  größere,  über  den  gewöhnlichen  Umfang  bäuerlichen
Betriebes  hinausgehende  Grundbesitz  von  50  Hektar  aufwärts ­
  umfaßte  also,  so  bemerkt  die  „Stat.  Corr.“,  in  jederm
der  drei  Berichtsjahre  fast  genau  den  gleichen  Anteil,,
nämlich  etwas  mehr  als  drei  Viertel  der  versteigerten.
Fläche,  während  er  von  der  Gesamtfläche  der  landwirtschaftlichen ­
  Hauptbetriebe  noch  nicht  die  Hälfte  ausmacht.  Am.
meisten  und  zwar  wiederum  fast  genau  gleichmäßig,  bleibt
der  kleinbäuerliche  Besitz  von  2—10,  nächstdem  der  mittlerebäuerliche
  von  10—50  Hektar  bei  seinem  Prozentanteil  an
der  versteigerten  Fläche  hinter  demjenigen  an  der  gesamten ­
  auf  ihn  entfallenden  Wirtschaftsfläche  zurück.  Im.
ganzen  sind  gegenüber  einer  Gesamtfläche  der  landwirtschaftlichen ­
  Hauptbetriebe  von  24123  733  Hektar  (1882)  während
der  Beobachtungsperiode  273024  Hektar,  also  etwas  über
1  Prozent,  alljährlich  etwa  ein  Drittel  Prozent  zwangsweiseversteigert ­
  worden.  Ungleich  größer  als  im  Westen  ist
die  versteigerte  Fläche  im  Osten;  sie  betrug  im  letzteren,.,
d.  h.  in  Brandenburg,  Pommern  und  in  den  vier  an  Bußland,
grenzenden  Provinzen,  während  der  drei  Jahre  zusammen.
244345,  in  dem  westlich  davon  gelegenen  Teil  der  Monarchienur
  28  679  Hektar.  Am  meisten  sind  regelmäßig  die  Provinzem
Westpreußen  und  Posen,  nächstdem  auch  Ostpreußen  und
Pommern,  am  wenigsten  Westfalen,  Hessen-Nassau  und
Rheinland  an  der  versteigerten  Fläche  beteiligt.
Auch  über  die  Ursachen  der  Zwangsversteigerungen  ist
Material  gesammelt  worden.  Dieselben  waren  in  Prozenten
der  ursächlichen  Momente  1886/87  1887/88  1888/89
Eigenes  Verschulden  40,11  39,57  42,50
freiwillige  ungünstige  Übernahme  .  .  19,97  23,31  23,46
geschäftliche  Verhältnisse  6,65  6,41  5,86
Familienverhältnisse  und  Krankheit.  .  p,99  11,16  12,52
            
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