Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

6.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.

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beugen  durch  rechtzeitige  Anpassung  der  Produktion  an  den  Bedarf  der  Überproduktion ­
  vor,  sie  sparen  an  den  tuux  frais  der  Warenproduktion,  indem  sie  die  Unternehmer ­
  der  Notwendigkeit  überheben,  große  Summen  alljährlich  auszugeben,  nur
um  sich  gegenseitig  die  Aufträge  abzujagen,  sie  sparen  endlich  erheblich  an  überflüssigen
Transportkosten,  indem  sie  jedem  Betrieb  sein  natürliches  Absatzgebiet  überweisen.
Allein  als  Kehrseite  der  Medaille  bleibt  bei  den  Kartellen  immer  die  Gefahr  einer
monopolistischen  Preispolitik  bestehen.  Ist  auch  das  Monopol  der  Kartelle  kein  rechtliches, ­
  sondern  nur  ein  tatsächliches,  und  ist  es  weiter  kein  absolutes,  sondern  nur  ein
beschränktes,  so  können  sie  doch  innerhalb  der  ihnen  gezogenen  Grenzen  die  Preise
so  festsetzen,  daß  sie  höher  sind,  als  sie  bei  völlig  freier  Konkurrenz  sich  stellen  würden.
Nicht  mit  Unrecht  hat  man  daher  von  einem  Kartellaufschlag  auf  die  Preise  gesprochen.
Den  Nachteil  hiervon  haben  nicht  nur  die  Konsumenten,  sondern  vor  allem  auch  die
Gewerbe  zu  tragen,  welche  die  Produkte  der  kartellierten  Industrien  weiter  verarbeiten. ­
  Diese  Gefahren  der  Kartellbildung  muß  man  ruhig  zugeben,  auch  wenn
man  in  den  Kartellen  an  sich  eine  notwendige  und  berechtigte  Stufe  der  großindustriellen
  Organisation  sieht.  Die  Frage,  ob  die  staatliche  Wirtschaftspolitik  Mittel
besitzt,  um  den  Gefahren,  die  von  der  Kartellbewegung  drohen,  wirksam  entgegenzutreten, ­
  ist  eines  der  schwierigsten  Probleme,  welche  die  wirtschaftliche  Entwicklung  des
19.  Jahrhunderts  aufgeworfen  hat,  und  das  Thema  der  gesetzlichen  Regelung  des
Kartellwesens  gehört  infolgedessen  zu  den  Gegenständen,  welche  in  Parlament,  Presse,
Parteiversammlungen  und  wissenschaftlichen  Kongressen  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  mit  Vorliebe  erörtert  werden.  Über  das  Stadium  der  Diskussion  ist  die
Frage  aber  noch  nicht  hinausgekommen.  Auch  die  kontradiktorischen  Verhandlungen
über  deutsche  Kartelle,  welche  seit  1902  im  Reichsamt  des  Innern  abgehalten  werden,
und  deren  Ergebnisse  in  einer  Reihe  von  Bänden  publiziert  worden  sind,  haben  die
Regierung  bisher  zur  Ausarbeitung  eines  Kartellgesetzes  noch  nicht  veranlaßt.

6.  gur  Geschichte  des  Kartellwesens.
Von  Robert  Liefmann.
L  i  e  f  m  a  n  n,  Die  Unternehmerverbände  (Konventionen,  Kartelle).  Ihr  Wesen  und
ihre  Bedeutung.  Freiburg  i.  B.,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1897.  S.  135—139.
Die  Kartellbewegung  ist  zum  weitaus  größten  Teil  auf  das  Gebiet  der  Produktion, ­
  daneben  auch  des  Transportwesens,  beschränkt  geblieben.  Schon  daraus  ergibt
sich  eine  Verschiedenheit  der  modernen  Kartelle  von  den  früheren  mittelalterlichen
Verbänden  mit  gleichartigen  monopolistischen  Tendenzen,  die  alle  auf  dem  Gebiet  des
Handels  entstanden.  Altertum  und  Mittelalter  kennen  freie  monopolistische  Vereinigungen ­
  nur  in  der  Form  der  Ringe,  und  diese  waren  durchaus  nicht  selten,  wie  die
Konstitutionen  der  Kaiser  Leo  und  Zeno  über  die  Monopolien  aus  dem  5.  Jahrhundert ­
  n.  Chr.  und  die  verschiedenen  Reichsabschiede  und  Reichspolizeiordnungen,
die  sich  mit  dem  Gegenstände  beschäftigen,  beweisen.  Auch  Ehrenberg  berichtet  in
seinem  „Zeitalter  der  Fugger"  über  derartige  Organisationen  der  Augsburger  Handelsherren ­
  und  teilt  u.  a.  einen  Vertrag  betr.  einen  gemeinsamen  oorner  in  Kupfer
mit.  Corners  waren  um  so  leichter  möglich,  je  geringer  der  Verkehr  und  je  schlechter
die  Verkehrsmittel  waren.  Daher  konnten  sie  auch  im  Mittelalter  häufig  von  einem
einzigen  unternommen  werden,  was  heute  vielleicht  nur  den  Rothschilds  möglich  ist,
die  solches  auch  mehrmals  (Quecksilber,  Petroleum)  versucht  haben;  im  allgemeinen
kann  heute,  im  Zustande  der  Weltkonkurrenz,  das  zu  einem  corner  nötige  Kapital
tMr  von  mehreren  gemeinsam  aufgebracht  werden  (die  Ringe).  Mit  Recht  erklärt
            
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