Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

muß  im  richtigen  Verhältnisse  zu  der  Gesamtsumme  des  Nationalvermögens  und  zu
der  Gesamtsumme  der  Umlaufsmittel  stehen.  Jedes  Übermaß  an  Banknoten  unter
diesen  würde  den  Geldmarkt,  ja  selbst  die  ganze  Volkswirtschaft  in  die  größte  Verwirrung
bringen,  und  deshalb  haben  wir  das  lebhafteste  Interesse  daran,  den  Notenumlauf
in  seinen  natürlichen  Schranken  zu  halten  und  den  Mehrbedarf  an  Zahlungsmitteln
durch  die  Ansammlung  von  Depositen  und  deren  Verwertung  im  Scheckverkehr  zu
ersetzen.  Und  so  gelangen  wir  zu  der  natürlichen  Forderung,  daß  wir  diesem  eine
möglichst  große  Verbreitung  in  Deutschland  geben,  um  mit  seiner  Hilfe  an  Umlaufsmitteln ­
  in  Gold  und  Papier  zu  sparen.
Wenn  wir  den  Gebrauch  des  Schecks  empfehlen,  so  wollen  wir  nicht  an  dem
Mißbrauch  vorbeigehen,  der  heute  schon  wiederholt  mit  ihm  getrieben  wird.  Es  ist
ein  Mißbrauch,  wenn  man  ihn  auf  kleine  Orte  ausschreibt  und  ihn  dann  in  alle
Welt,  von  Norden  nach  dem  Süden  und  von  Osten  nach  dem  Westen  Deutschlands
hinausschickt,  nur  damit  der  Aussteller  ein  paar  Tage  Zinsen  spart,  bevor  der  Scheck
am  Zahlungsorte  vorkommt.  Notwendig  ist  vielmehr,  daß  die  Schecks  zahlbar  gestellt ­
  werden  an  den  großen  Geldzentren  in  Berlin,  Hamburg,  Frankfurt,  Köln  usw.
usw.  Dadurch  werden  wir  nur  dem  englischen  Beispiele  folgen.  Sie  lesen  äuf  jedem
englischen  Scheck,  der  auf  eine  Provinzbank  ausgeschrieben  ist,  daß  er  bei  dieser
und  bei  ihrem  Londoner  Agenten  zahlbar  ist.  Sie  finden  aber  niemals,  daß  ein
auf  London  ausgestellter  Scheck  auch  in  der  Provinz  und  sei  es  selbst  in  Großstädten
wie  Liverpool,  Manchester  usw.  zahlbar  sei.  Solche  Sünde  gegen  den  Geldverkehr
zu  begehen,  fällt  keinem  Engländer  ein.
Ferner  werden  nicht  selten  Schecks  mit  dem  Datum  eines  erst  später  fälligen
Tages  in  Umlauf  gesetzt;  man  nimmt  mit  ihnen  eine  sog.  Nachdatierung  vor.  Damit ­
  macht  man  den  Scheck  nicht  nur  stempelpflichtig,  sondern  man  beraubt  ihn  auch
seines  Charakters  des  bei  Ausstellung  und  bei  Vorzeigung  ohne  Fristgewährung
fälligen  Zahlungsmittels.  Deshalb  muß  man  auch  jenem  Mißbrauch  energisch  entgegentreten. ­

Fassen  wir  alle  jene  Momente  zusammen,  dann  können  wir  wohl  sagen:  Wir
nützen  durch  die  Einführung  und  Verbreitung  des  Scheckverkehrs  dem  Kontoinhaber
dadurch,  daß  er  für  das  Geld,  das  bei  ihm  vorher  zu  Hause  zinslos  lag,  und  das  er
nun  einem  Bankier  übergibt,  Zinsen  bekommt,  daß  er  diese  Gelder  sicher  aufbewahrt
weiß,  und  daß  er  keine  Furcht  vor  Diebstahl  und  Verlust  zu  haben  braucht;  wir
nützen  dem  Bankier,  dem  wir  neue  große  Summen  baren  Geldes  in  die  Hand  geben,
die  ihm  die  Vermehrung  seiner  Geschäftstätigkeit  ermöglichen;  wir  nützen  der  Industrie, ­
  dem  Gewerbe  und  dem  Handel,  weil  wir  diesen  vorher  brachgelegene
Mittel  zur  Verfügung  stellen  zur  Vergrößerung  ihrer  Geschäftsbetriebe,  und  dadurch
leisten  wir  unserer  Volkswirtschaft  einen  nicht  hoch  genug  anzuschlagenden  Dienst;
wir  nützen  endlich  unserem  Geldwesen,  indem  wir  einen  Teil  der  jetzt  notwendigen
Umlaufsmittel  an  Geld  und  Noten  ausschalten,  und  wir  verbilligen  im  Zusammenhange ­
  damit  den  in  Deutschland  herrschenden  Zinsfuß.
Deshalb  fordern  wir  von  jedem  einzelnen,  der  mit  barem  Gelde  wirtschaftet,
von  dem  Kaufmann,  dem  Gewerbetreibenden  und  dem  Privatmann,  daß  er  das
Geld,  das  er  nicht  notwendig  für  den  Tagesbedarf  gebraucht,  nicht  nutzlos  bei  sich
zu  Hause  aufbewahrt,  sondern  es  einer  Bank  oder  einem  Bankier  hingibt,  und  daß
er  über  die  Summen,  die  er  zu  zahlen  hat,  mittels  Scheck  verfügt.  Wir  fordern
andererseits  von  dem  Kaufmann  und  dem  Gewerbetreibenden,  daß  sie  der  Empfangnahme ­
  von  Schecks  nicht  widerstreben,  sondern  das  ihrige  dazu  beitragen,  die
Zahlungen  durch  Schecks  zu  verallgemeinern.  Durch  die  Annahme  des  Schecks
leisten  sie  dem  Zahlenden  noch  nicht  Quittung;  wird  der  Scheck  von  dem  Bezogenen
nicht  eingelöst,  so  bleibt  dem  Inhaber  der  volle  Rechtsanspruch  auf  Zahlung  seitens
            
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