Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

328  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

Gegenwärtig  treten  im  kaufmännischen  Bildungswesen  3  Hauptarten  von
Bildungsstätten  hervor;  ihre  Bezeichnung  ist  so  verschiedenartig  und  willkürlich,  daß
der  Name  keinen  Schluß  auf  die  Organisation  der  Schulen  zuläßt.  Sie  sind  am
zweckmäßigsten  zu  bezeichnen  als  1.  Handelsfachschulen,  2.  Handelsschulen ­
  und  3.  Handelshochschulen.
1.  Die  Handelsfachschulen  bilden  ihre  Schüler  während  der  praktischen
Lehre  derselben  aus.  Die  Hauptart  dieser  Schulen  bezeichnet  man  gewöhnlich  als
kaufmännifcheFortbildungsschule,  obwohl  die  Bezeichnung  irreführend
ist.  Bei  der  Aufnahme  wird  verlangt,  daß  die  Schüler  mindestens  ihrer  allgemeinen
Schulpflicht  genügt  haben.  Der  Besuch  dieser  Schulen  ist  entweder  auf  Grund  der
Reichsgewerbeordnung  von  den  Kommunen  für  alle  Kaufmannslehrlinge  zur  Pflicht
gemacht  (Pflichtfortbildungsschule)  oder  freigestellt  (freiwillige  Schule).  In  größeren
Schulanstalten  werden  gewöhnlich  für  Schüler  mit  weitergehender  Vorbildung  (Einjährigenberechtigung) ­
  höhere  Abteilungen  mit  erweitertem  Lehrziele  eingerichtet,  die
zuweilen  als  „höhere  Handelsschulen"  bezeichnet  werden.
Der  Schulbesuch  erstreckt  sich  gewöhnlich  auf  3  Jahre,  bei  höheren  Abteilungen
auf  1—2  Jahre.  Die  Zahl  der  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  schwankt;  in  Preußen
ist  als  Normalschule  diejenige  mit  6  Wochenstunden  anzusehen.  Das  Lehrziel  ergibt
sich  aus  der  für  die  Ausübung  des  kaufmännischen  Berufes  erforderlichen  Fachbildung,
die  infolge  der  weitgehenden  Arbeitsteilung  in  den  kaufmännischen  Betrieben  und  der
Veränderungen  in  der  kaufmännischen  Lehre  nicht  mehr  wie  früher  von  dem  Lehrherrn ­
  vermittelt  werden  kann.  Die  Schulen  verzichten  wegen  der  geringen  Zahl  von
Unterrichtsstunden  auf  die  Einführung  allgemeinbildender  Unterrichtsfächer  und
erstreben  die  Pflege  der  Allgemeinbildung  durch  den  Fachunterricht.  Als  Lehrfächer
treten  auf:  Handelsbetriebslehre,  kaufmännischer  Briefwechsel,  kaufmännisches  Rechnen,
Buchführung,  Wirtschaftsgeographie,  Kurzschrift,  Schönschreiben  und  Maschinenschreiben, ­
  in  höheren  Abteilungen  außerdem  fremdsprachlicher  Briefwechsel.  In  neuerer
Zeit  ist  als  Aufgabe  dieser  Schulen  die  Erziehung  der  Schüler  zu  tüchtigen  Staatsbürgern ­
  mit  Recht  allgemein  anerkannt  worden.  So  hat  die  „Bürgerkunde"  teilweise
als  Unterrichtsfach,  teilweise  als  Unterrichtsprinzip  Eingang  gefunden.  Gefordert
wird  ferner  die  Aufnahme  von  Leibesübungen  in  den  Lehrplan.
Eine  besondere  Art  der  Handelsfachschulen  stellen  die  Lehrlingsschulen
nach  sächsischem  Muster  dar,  die  gewöhnlich  als  Handelsschulen  bezeichnet
werden:  ihnen  steht  eine  Unterrichtszeit  von  10—20  Stunden  wöchentlich  bei  dreijährigem ­
  Lehrgänge  zur  Verfügung.  Diese  Schulen  können  einerseits  allgemeinbildende ­
  Unterrichtsfächer  aufnehmen  und  sich  andererseits  im  Fachunterrichte  weitere
Ziele  stecken.  Als  besondere  Lehrgegenstände  treten  außer  dem  Deutschen  1—2
Fremdsprachen  (Sprachlehre  und  Briefwechsel),  Volkswirtschaftslehre  u.  a.  auf.  Auch
außerhalb  Sachsens  hat  diese  vorbildliche  Schulart  vielfach  Eingang  gefunden.
Ergänzt  wird  der  lehrplanmäßige  Unterricht  in  den  Handelsfachschulen  durch
freiwillige  Kurse  (Tages-  und  Abendkurse),  die  von  Fortbildungsschülern,
älteren  kaufmännischen  Angestellten  und  Angehörigen  anderer  Berufe  besucht  werden.
Im  Jahre  1910  bestanden  im  Deutschen  Reiche  rund  800  kaufmännische  Fortbildungsschulen ­
  mit  88  000  Schülern  und  12  000  Schülerinnen.
2.  Die  zweite  Schulgattung,  die  Handelsschulen,  erstrebt  die  Ausbildung
junger  Leute  vor  deren  Eintritt  in  den  kaufmännischen  Beruf.  Auch  hier  treten
2  Hauptarten  hervor:  die  Handelsvorschulen  und  die  höheren  Handelsschulen.
Die  Handelsvorschulen  nehmen  ihre  Schüler  aus  den  Volks-  und  Mittelschulen ­
  nach  vollendeter  Schulpflicht  auf  und  stellen  zur  Bedingung,  daß  sie  dort  mit
genügendem  oder  gutem  Zeugnis  entlassen  sind.  Einige  Schulen  verlangen  eine
weitergehende  Vorbildung  (Einjährigen-Berechtigung  oder  höhere  Mädchenschul ­
            
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