Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881.  421

Bäckereien,  Obst-  und  Fischläden  sowie  Bahnhofsbuchhandlungen.  An  welchem  Tage
die  Ladeninhaber  frei  geben,  bleibt  ihrer  im  Januar  zu  treffenden  und  für  ein  Jahr
alsdann  gültigen  Abstimmung  überlassen.
Das  Ladengesetz  von  1904  mit  seinen  Novellen  bestimmte  den  Schluß  der
Läden  in  der  Weise,  daß,  wenn  in  ihnen  einschließlich  des  Besitzers  zwei  oder  mehr
Personen  tätig  wären,  an  vier  vollen  Arbeitstagen  das  Geschäft  zwischen  6  Uhr
abends  und  8  Uhr  morgens,  an  einem  Tage  von  9  Uhr  abends  bis  8  Uhr  morgens
geschlossen  sein  müßte.  Die  Höchstarbeitszeit  für  die  Ladenangestellten  beträgt
52  Stunden  wöchentlich.  Von  Sonnabend  mittag  1  Uhr  bis  Montag  früh  sind,  sofern
nicht  etwa  ein  anderer  Wochennachmittag  als  freier  bestimmt  worden  ist,  alle  Läden
geschlossen,  ebenso  wie  an  den  übrigen  Tagen  von  5  Uhr  oder  6  Uhr  nachmittags
ab  fast  nichts  mehr  geöffnet  ist.
Es  kann  kaum  überraschen,  daß  auch  eines  Tages  eine  Abordnung  der  neuseeländischen ­
  Dienstboten  beim  Ministerpräsidenten  erschien  und  einen  gesetzlich  freien
Nachmittag  verlangte.  Es  soll  Seddon  nicht  leicht  gewesen  sein,  den  Forderungen
der  stimmberechtigten  Dienstmädchen  und  Köchinnen  Widerstand  zu  leisten,  aber  über
seine  Versprechungen  hinaus  haben  die  Mädchen  nicht  viel  erlangt.  Tatsächlich  jedoch
genießen  sie,  wenn  auch  ohne  Gesetz,  einen  halben  freien  Tag  in  der  Woche  und
sind  meistens  auch  von  7  Uhr  abends  ab  frei.
Auf  dem  Gebiete  der  Jugendfürsorge  hat  sich  Australien,  wenigstens  soweit ­
  als  es  die  Jugendgerichtspflege  betrifft,  die  Einrichtung  einiger  amerikanischer
Unionsstaaten  zum  Vorbilde  genommen.  Aber  in  bezug  auf  den  eigentlichen  Kinderschutz ­
  übertrifft  Australien  die  Vereinigten  Staaten  enorm,  in  welchen  ja  zum  Teil
noch  ganz  barbarische  Kinderausbeutung  herrscht.  Und  innerhalb  Australiens  ist
es  wieder  Südaustralien,  welches  das  schärfste  Kinderschutzgesetz  der  Welt  hat.  Seit
1895  darf  sich  dieser  Staat  rühmen,  eine  Mustergesetzgebung  eingeführt  zu  haben.
Elternlose  verwahrloste  und  verbrecherische  Kinder  werden  nicht  in  Anstalten,  sondern
in  Familien  untergebracht.  Der  Überwachung  dieser  Waisen  dient  ein  aus  12  Mitgliedern ­
  bestehender  staatlicher  Waisenrat,  der  unter  dem  Minister  des  Innern  steht
und  sein  Amt  unentgeltlich  ausübt.
Es  sind  zum  großen  Teil  nicht  nur  humane,  sondern  auch  Gründe  der  Bevölkerungspolitik, ­
  welche  den  weitgehenden  Kinderschutz  in  Süda
  u  st  r  a  l  i  e  n  erklären,  und  man  hat  es  denn  auch  erreicht,  daß  hier  die  Kindersterblichkeit ­
  die  geringste  der  ganzen  Welt  ist.
So  glänzend  die  südaustralischen  Erfolge  sind,  so  fraglich  ist  es  aber
auf  der  anderen  Seite,  ob,  was  für  einen  Staat  mit  %  Million  Menschen  möglich
ist,  sich  auch  dort  durchführen  läßt,  wo  nicht  %  Million,  sondern  62  Millionen
Menschen  wohnen.

5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft
vom  17.  November  1881.
Von  Paul  Kaufmann.
Kaufmann,  Rede  fbeim  28jährigen  Jubiläum  der  Unfall-  und  der  Invalidenversicherung ­
  in  Berlin  am  1.  Oktober  1910.]  In:  Das  Jubiläum  der  Unfall-  und  der  Invalidenversicherung. ­
  Bericht  über  die  Feier,  herausgegeben  vom  Festausschuß.  Berlin,  Behrend  &  Co.,
1910.  S.  60—68.
In  der  Geburtsstunde  des  neuen  Deutschen  Reichs  hatte  der  siegreiche  Kaiser
gelobt,  daß  er  und  seine  Nachfolger  an  der  Kaiserkrone  allezeit  Mehrer  des  Reichs
sein  würden.  Aber  nicht  an  kriegerischen  Eroberungen,  sondern  an  den  Gütern  und
Gaben  des  Friedens  auf  dem  Gebiete  nationaler  Wohlfahrt,  Freiheit  und  Gesittung.
            
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