Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

426  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

Tätigkeit  war  das  Verständnis  der  Arbeiter  für  die  Grenzen  des  Erreichbaren  gefördert ­
  worden.  Sie  hatten  erfahren,  daß  der  Staat  nicht  bloß  eine  notwendige,
sondern  auch  eine  wohltätige  Einrichtung  sei.  Es  war  deshalb  von  Bedeutung,  daß
dem  Invalidenversicherungsgesetz  von  1899,  und  zwar  zum  ersten  Male  bei  einem
sozialpolitischen  Gesetz,  auch  von  der  äußersten  Linken  im  Reichstage  zugestimmt
wurde.  Auch  darauf  ist  hinzuweisen,  wieviel  unerquicklicher  sich  in  anderen  Industriestaaten ­
  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  gestaltet  hat.  Dort
werden  die  wirtschaftlichen  Kämpfe  ungleich  gewalttätiger  und  erbitterter  geführt,
als  es  in  Deutschland  dank  seiner  umfassenden  Arbeiterfürsorge  der  Fall  ist.  Ohne
diese  wären  die  Machtfragen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  voraussichtlich
auch  bei  uns  viel  schärfer  zum  Austrag  gebracht  worden.  Das  will  auch  was  bedeuten.
Jedenfalls  berechtigt  das  Vergangene,  mutig  vorwärts  zu  schauen.  Die  Früchte  einer
guten  Tat  reifen  oft  langsam.  Auf  die  Dauer  können  sie  nicht  ausbleiben.  Auch
Seine  Majestät  Kaiser  Wilhelm  11.  hat  in  seinem  von  hohem  sozialen  Pflichtgefühl  getragenen ­
  Erlasse  zum  fünfundzwanzigsten  Gedenktage  der  Nooemberbotschaft  dem  Vertrauen ­
  auf  den  endlichen  Sieg  gerechter  Erkenntnis  des  Geleisteten  Ausdruck  gegeben.
Seine  Majestät  Kaiser  Wilhelm  II.  hat  in  seinem  von  hohem  Pflichtgefühl  getragenen
Erlasse  zum  fünsundzwanzigsten  Gedenktage  der  Novemberbotschaft  dem  Vertrauen
auf  den  endlichen  Sieg  gerechter  Erkenntnis  des  Geleisteten  Ausdruck  gegeben.
Schließlich  darf  nicht  übersehen  werden,  was  auch  in  dem  Arbeitererlasse  unseres
Kaisers  vom  4.  Februar  1890  anerkannt  ist,  daß  die  wesentlich  auf  Hebung  der  wirtschaftlichen ­
  Lage  des  Arbeiterftandes  gerichtete  Versicherung  im  Verein  mit  weiteren
Maßnahmen  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  den  friedlichen  Ausgleich  der  Interessen ­
  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern  herbeiführen  sollte.  Auf  einem  der
Wege  zum  sozialen  Frieden,  in  der  Arbeiterversicherung,  schreitet  Deutschland  an  der
Spitze  aller  Kulturstaaten.  Möge  es  unter  dem  Schutze  einer  mächtigen,  einigenden
Reichsgewalt  in  schöpferischer  Kraft  auch  die  Wege  zu  finden  wissen,  welche  unmittelbar ­
  zu  den  Herzen  der  Arbeiter  führen  und  diese  überzeugen,  daß  nicht  nur  die
Arbeitskraft,  sondern  auch  der  Mensch  und  Mitbürger  in  ihnen  geschätzt  und  geachtet
wird.
6.  Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiterversicherung  und
ihre  Leistungen  in  den  ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens
(1885—1909).
Vom  Arbeitsausschüsse  der  Sonderausstellung  „Die  deutsche
Arbeiterversicherun  g".
Die  deutsche  Arbeiterversicherung.  Merkblatt  aus  Anlaß  der  Internationalen
Hygieneausstellung  Dresden  1911  und  der  Internationalen  Industrie-  und  Gewerbeausstellung
Turin  1911.  Herausgegeben  von  dem  Arbeitsausschüsse  der  Sonderausstellung  „Die  deutsche
Arbeiteroersicherung".  sOhne  Ort  und  Jahr.j
Die  Arbeiterversicherung  setzt  sich  zum  Ziele,  die  Arbeiterschaft  gegenüber  den
unvermeidlichen  Gefahren  und  Schäden  ihres  Berufs  in  ihrem  wirtschaftlichen  Leben
zu  sichern.
Jeder  Arbeiter  und  jede  Arbeiterin*)  im  Deutschen  Reich

*)  Der  allgemeinen  zwangsweisen  Krankenversicherung  unterliegen  noch  nicht:
Hausgewerbetreibende,  landwirtschaftliche  Arbeiter  und  Dienstboten.  —  Die  Unfallversicherung ­
  betrifft  vornehmlich  die  Großgewerbe.  Ausgeschlossen  ist  ein  großer  Teil  des
Handwerks  und  Kleingewerbes,  der  Hausindustrie  und  des  Handelsgewerbes.  —  Der
Invalidenversicherung  unterliegt  noch  nicht  der  größte  Teil  des  Hausgewerbes.  —
            
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