Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

460  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

hatte,  und  der  auf  dem  Totenbette  die  Parole  Amsterdam  ausgab,  versuchte  zu  Anfang ­
  seiner  Regierungszeit  eine  brandenburgifch-ostindische  Kompagnie  nach  holländischem ­
  Muster  zu  gründen.  Der  Plan  scheiterte  an  der  Unmöglichkeit,  20  000  Reichstaler
  zur  Anzahlung  für  das  dänische  Tranquebar  aufzubringen.  Sein  Versuch,  sich
im  letzten  Viertel  des  17.  Jahrhunderts  in  Westafrika  festzusetzen  und  gleichzeitig  in
Westindien  unter  irgendwelcher  Form  bei  Franzosen,  Engländern  oder  Dänen  seinen
Schiffen  und  ihrer  Ladung  Einlaß  zu  verschaffen,  war  der  Versuch,  eine  in  Brandenburg ­
  beheimatete,  in  enger  Beziehung  zum  Staate  stehende  Kompagnie  am  afrikanischwestindischen ­
  Sklavenhandel  zu  beteiligen.  An  diesem  kurfürstlichen  Unternehmen
waren,  wie  bei  dem  ostindischen,  deutsche  Kaufleute  nicht  beteiligt,  sondern  kurfürstliche
Beamte,  holländische  Kapitalisten  und  die  Stadt  Emden.  In  den  brandenburgischen
Ländern  des  17.  Jahrhunderts  waren  keine  Kaufleute  vorhanden,  deren  Gesichtskreis
und  Mittel  auf  das  Salzwasser  gereicht  hätten.  Sie  wußten  zwar  „mit  ihren  Privilegien ­
  denen  Littauern  und  Polen  die  Beutel  zu  schneuzen",  wollten  aber  nichts,  „bei
der  See  aventüren",  so  sagte  im  Jahre  1684  der  welterfahrene  Holländer  Raule,  die
treibende  Kraft  bei  des  Kurfürsten  afrikanischen  Plänen.
Der  traurige  Ausgang  des  brandenburgischen  Unternehmens  zeigt,  wie  auch
ein  willensstarker,  zielbewußter  Fürst  scheitern  mußte,  da  die  Zeit  nicht  reif  war.
Handelsstationen  haben  einen  Zweck,  wenn  ein  Kaufmann  da  ist,  der  sie  nützen  kann;
sie  können  bestehen,  wenn  eine  Macht  vorhanden  ist,  die  den  Kaufmann  und  seine
Station  draußen  mit  starker  Hand  gegen  Angriffe  bewaffneter  Konkurrenten  schützen
kann.  Beides  fehlte  dem  damaligen  Brandenburg-Preußen.
Die  Rauleschen  Unternehmungen  sowie  eine  ganze  Anzahl  von  überseeischen
Projekten,  die  den  preußischen  Königen  des  18.  Jahrhunderts  von  Ausländern  unterbreitet ­
  wurden,  waren  im  Grunde  weiter  nichts  als  Versuche  holländischer,  englischer
oder  französischer  Untertanen,  unter  dem  Schutze  der  preußischen  Flagge  nach  Ländern
und  Meeren  zu  handeln,  die  ihnen  unter  ihren  eigenen  Landesflaggen  durch  Monopolkompagnien ­
  verschlossen  waren.  Die  fremden  Unternehmer  wollten  nur  ein
„Oktroi"  und  den  „Pavillon",  d.  h.  einen  königlichen  Freibrief  und  das  Recht,  die
preußische  Flagge  zu  führen.  Deutsche  Kaufmannsunternehmungen  waren  es  nicht,
wohl  aber  hätten  sie  möglicherweise  Pionierarbeit  für  den  deutschen  Handel  leisten
können.  Die  preußischen  Könige  waren  allen  diesen  Anerbietungen  gegenüber  meist
in  der  Lage  des  Ohnmächtigen,  der  möchte,  aber  nicht  kann.  Sie  hätten  die  Gelegenheit ­
  gern  ergriffen,  mit  ihrer  Flagge  auf  der  See  zu  erscheinen,  das  Generaldirektorium ­
  ist  immer  dafür,  der  Minister  des  Auswärtigen  aber  gibt  den  Ausschlag  durch
Antworten,  die,  in  der  Form  verschieden,  dem  Sinne  nach  stets  bedeuten,  daß  Seine
Majestät  ablehnen  muß,  da  Sie  „jetziger  Zeit  die  Seepuissancen  zu  menagiren  Ursach
  haben".
Im  schroffen  Gegensatze  zu  weitsichtigen  Gedanken  und  Denkschriften  preußischer
Könige  und  Staatsmänner  steht  auch  jetzt  noch  das  Können  und  Wollen  des  preußischen ­
  Untertanen.  Den  klassische»  Ausdruck  findet  sein  Philisterstandpunkt  in  der
Schilderung  der  Residenzstadt  Berlin  vom  Jahre  1798,  wo  es  im  Anschluß  an
asiatische  Handlungspläne  heißt:  „Daß  ein  Einländer  auf  eine  solche  Idee  hatte  geraten ­
  können,  wird  derjenige  nicht  glauben,  der  den  biederen  Sinn  des  Brandenburgers ­
  kennt,  welcher  gemeiniglich  lieber  auf  seinem  Boden  bleibt".  „Hätte  man
doch  nicht  vergessen,  daß  es  unserer  Bestimmung  gar  nicht  angemessen  ist,  nach
höheren  Dingen  zu  trachten,  als  wozu  uns  die  natürliche  Lage,  in  der  wir  uns
befinden,  auffordert.  Betragen  wir  uns  derselben  gemäß,  so  ist  unser  Glück  gemacht,
das  wir  in  einem  anderen  Weltteile  aufzusuchen  wohl  nicht  befugt,  noch  angewiesen ­
  sind."
            
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