Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  Gruppe  der  Verwaltungsbeamten

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für  die  Gesamtgeschichte  der  Revolutionsära  nachweisen;  daß
er  sich  dabei  liebevoll  über  den  Ursprung  des  französischen
Ertragssteuersystems  verbreitet,  ist  für  einen  Nichtinterventionisten ­
  selbstverständlich.  Stourm  denkt  schärfer  und  systematischer ­
  als  Gomel;  er  begnügt  sich  in  der  Regel  damit,  den
Materialien  einige  wenige  prägnante  Züge  zu  entnehmen,  und
verwertet  sie  zur  Zeichnung  von  Gesamtbildern;  die  Finanzgeschichte ­
  bleibt  ihm  Selbstzweck,  und  er  setzt  sich  die  systematische ­
  Darstellung,  einerseits  der  Entstehung  des  französischen ­
  Ertragssteuersystems,  andererseits  der  Reorganisation  des
gesamten  Finanzwesens  der  ersten  Republik  durch  Napoleon
Bonaparte  zum  Hauptziel;  die  Technik  des  Finanzwesens  steht
für  ihn  im  Vordergrund  des  Interesses.  Natürlich  waren
Stour  ms  Forschungen  schätzenswerte  Vorarbeiten  für  Gomel;
sie  bleiben  den  Werken  des  letzteren  an  Scharfsinn  und  methodischer ­
  Durcharbeitung  überlegen.
Die  Handbücher  von  René  Stourm  (Systèmes  généraux
d'impôts  und  Le  Budget)  sind  Werke  eines  erfahrenen  und  scharfsinnigen ­
  Praktikers,  dabei  eines  unerbittlich  rückständigen
Nichtinterventionisten.  Greifbarer  als  Paul  Leroy-Beaulieu  faßt
Stourm  die  Steuerlehre  seiner  Schule  in  wenige  Leitsätze  zusammen ­
  :  die  Steuer  hat  keine  andere  Rolle,  als  den  Staatsbedarf
zu  decken  (d’être  le  pourvoyeur  des  budgets);  jeder  Versuch
mittels  der  Steuer  auf  die  Güterverteilung  einzuwirken,  oder  die
eine  oder  die  andere  Industrie  in  neue  Bahnen  zu  lenken,  überhaupt ­
  jede  ethische,  sozialpolitische  oder  protektionistische
Nutzbarmachung  der  Steuer  ist  zu  verwerfen;  innerhalb  ihres
natürlichen  Wirkungskreises  als  „Lieferantin  des  Staatshaushalts" ­
  hat  die  Steuer  gerecht  zu  sein;  dazu  muß  sie  folgende
Bedingungen  erfüllen:  1.  Mäßigkeit  des  Steuersatzes,  2.  Proportionalität, ­
  nicht  Progressivität,  3.  Entlastung  der  notwendigen
Verbrauchsgegenstände;  ferner  ist  an  dem  erprobten  System
der  Veranlagung  nach  äußern  Merkmalen  festzuhalten 1 ).  Die
Argumentation  Stourms  ist,  wie  übrigens  schon  diese  Leitsätze
verraten,  eine  streng  abstrakte,  deduktive;  seine  Darstellung
der  verschiedenen  Steuersysteme  und  des  Budgetwesens  eine

i)  René  Stourm,  Systèmes  généraux  d’impôts,  2.  Ausi.  Paris,  1905,
p.  412—413.
de  Waha,  Die  Nationalökonomie  in  Frankreich.

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