Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der Interventionismus an den Universitäten 
politische Gesetzgebung — insbesondere Frankreichs — aus 
giebig berücksichtigt. Neuerdings geht er so weit, daß er am 
liebsten die Wertlehre und alle theoretischen Erörterungen aus 
der Nationalökonomie verbannen möchte. Diese sollte sich, 
seiner Ansicht nach, darauf beschränken, ein auf historischer 
und realistischer Beobachtung fußender Kommentar der wirt 
schaftspolitischen Gesetzgebung zu sein *). Die auszuschaltenden 
theoretischen Elemente könnten vorteilhaft durch eine größere 
Berücksichtigung der Entwicklung der Technik ersetzt werden. 
Gauwes hat in seinen Vorlesungen der letzten Jahre die Fort 
schritte der Technik auf verschiedenen Gebieten und deren ge 
meinwirtschaftliche Bedeutung weitgehend mit einbezogen. 
Die Abneigung gegen den Doktrinarismus der klassischen 
Schule hält Gauwès nicht davon ab, ihm seine Anschauungen 
über Eigentum und Wert zum großen Teile zu entnehmen. Wir 
finden hier Anlehen aus den Naturrechtslehrern und aus Courcelle- 
Seneuil, aus Ad. Smith, Ricardo und Bastiat, nebst einem öster 
reichischen Einschlag (Böhm-Bawerk). Es ist jedoch zu beachten, 
daß die hierauf bezüglichen Gedankengänge Cauwès’ zu einem 
definitiven Abschluß bis heute noch nicht gelangt sind. Wenn 
er das Wertproblem aus der Wirtschaftswissenschaft hinaus 
schaffen möchte, so ist es vielleicht auch mit deswegen, weil 
er eine ihn befriedigende Lösung desselben immer noch nicht 
zu finden vermag. 
Die Produktion der Güter, sagt Gauwès, setzt als erste 
Handlung die Aneignung voraus. Die Aneignung aber ist Arbeit. 
In ihr liegt der Grund zur Entstehung des Gutscharakters. 
Dieser besteht nämlich in der Brauchbarkeit eines Dinges; 
brauchbar wird aber ein Ding nur durch Aneignung oder Arbeit. 
Freie Güter gibt es nicht. Wie Güter oder Brauchbarkeiten 
nur durch Arbeit entstehen, so auch das Eigentum. Arbeit und 
nur Arbeit ist das einzige Mittel, durch welches Eigentum er- 
i) Die Wertschätzung der Rechtswissenschaft äußert sich bei Gauwès 
unter anderem auch darin, daß ihm die 1895 in Frankreich verwirklichte Spal 
tung des juristischen Doktorats in ein doctorat en droit ès-sciences juridiques 
und ein doctorat en droit ès-sciences politiques et économiques ein Greuel ist. 
Er sagt nämlich, sie ermögliche es, Leuten, welche Gott weiß wie durch das ju 
ristische Lizentiat geschlüpft sind, docteurs en droit zu werden, ohne je ordent 
liche Rechtskenntnisse erworben zu haben.
	        
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