Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der  Interventionismus  an  den  Universitäten

seine  Darstellung  bei  dem  Bestreben,  alles  und  jedes  Einschlägige ­
  heranzuziehen,  überladen  und  unklar,  Bry  pflegt  folgende
Reihenfolge  bei  der  Behandlung  der  verschiedenen  Fragen  einzuhalten ­
  :  theoretische  Erörterung  der  Frage,  erläuternde  Besprechung ­
  der  darauf  bezüglichen  französischen  Gesetzgebung,
kurzer  Hinweis  auf  die  einschlägige  Gesetzgebung  und  die  Einrichtungen ­
  anderer  Länder.  Pie  dagegen  beginnt  konkret  damit,
daß  er  die  Geschichte,  welche  die  in  Frage  stehende  Einrichtung
in  Frankreich  gehabt,  kurz  skizziert;  daran  schließt  sich  ein
Rundgang  durch  fremde  Gesetzgebungen  ;  an  dritter  Stelle
kommen  die  geltende  französische  Gesetzgebung,  sowie  die  den
Parlamenten  vorliegenden  Gesetzesvorlagen,  über  die  Pie  viel
detaillierter  berichtet  als  Bry;  die  Darstellung  schließt  bei
Pie  mit  einer  kritischen  Besprechung  der  französischen  Gesetzgebung ­
  und  einer  persönlichen  Stellungnahme,  die  recht
häufig  darin  besteht,  dem  französischen  Gesetzgeber  diese  oder
jene  Einrichtung  des  Auslands  zur  Nachahmung  zu  empfehlen.
Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  das  Verfahren  Pies  den  Anforderungen ­
  wissenschaftlicher  Kritik  in  höherem  Maße  gerecht  wird
als  das  von  B  r  y.  Man  wird  P  i  c  auch  dafür  Dank  wissen,  daß
er  stets  bestrebt  ist,  den  Einfluß  der  sozialpolitischen  Gesetzgebung ­
  auf  Zivil-  und  Handelsrecht  in  klares  Licht  zu  stellen
und  so  die  „Sozialisierung“  des  Rechtes  nachzuweisen.  Ein
letzter  Unterschied  zwischen  den  beiden  Lehrbüchern,  den  wir
hervorheben  wollen,  ist,  daß  Bry  an  der  traditionellen,  würdevollen, ­
  akademischen  Sprache  der  Wissenschaft  festhält,  während
Pie  ausgiebigen  Gebrauch  von  der  lebendigeren,  den  Bedürfnissen ­
  der  Polemik  angepaßten  Ausdrucksweise  der  politischen
Presse  und  der  parlamentarischen  Rednerbühne  macht.
Es  entspricht  der  Entwicklung,  die  die  Dinge  in  der  Industrie ­
  in  der  Gegenwart  nehmen,  daß  beide  Autoren  der  Besprechung ­
  des  kollektiven  Arbeitsvertrags  einen  breiten  Raum  gewähren. ­
  Beide  begrüßen  es,  daß  die  Jurisprudenz  der  französichen
  Gerichte  sich  seit  Ende  der  neunziger  Jahre  des  verflossenen ­
  Jahrhunderts  dem  kollektiven  Arbeitsvertrag  günstig  erweist; ­
  Pie  insbesondere  tritt  mit  großer  Lebhaftigkeit  für  eine
baldige  gesetzliche  Sanktionierung  jener  Vertragsform  ein.  Er
billigt  auch  rückhaltlos  alle  Vorschläge,  die  dahin  zielen,  die
Befugnisse  der  Arbeiterberufsvereine  zu  erweitern,  selbst  ihnen
            
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