Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die  Nationalökonomie  bei  den  Philosophen  und  Soziologen

und  Freiheit  des  Individuums  wird  durch  das  Privateigentum
gesichert.  Dieses  ist  aber  nicht  nur  die  beste  Garantie  der  individuellen ­
  Freiheit,  sondern  auch  „eine  historische  Methode
sozialen  Fortschritts,  deren  Wirksamkeit  durch  die  Erfahrung
bewiesen  ist“ x ).
Daraus,  daß  die  Freiheit  und  die  Entwicklung  des  Individuums ­
  durch  das  Privateigentum  bedingt  sind,  ergibt  sich  für
den  staatlichen  Interventionismus  die  Aufgabe,  „jedem  Individuum ­
  eine  Eigentumssphäre  zu  beschaffen“.  Das  kann  nur
durch  eine  Gesamtheit  von  restriktiven  und  Garantiemaßnahmen
geschehen.  Die  restriktiven  Maßnahmen  muß  man  nicht  in  einer
Agrargesetzgebung  suchen  wollen,  welche  der  Aneignung  des
Bodens  Grenzen  setzt.  Man  muß  vielmehr  auf  das  Kapital
zielen  und  zwar  mittelst  der  progressiven  Besteuerung,  die  „ein
rationelles  und  legitimes  Mittel“  darstellt,  „der  Anhäufung  von
Eigentum  durch  die  Individuen  ein  unüberwindliches  Hindernis
entgegenzustellen“  2 ).  Die  Garantie  maßnahmen  bestehen  in  der
Sicherung  des  Rechtes  auf  Arbeit,  welche  einerseits  durch  Neuregelung ­
  des  Arbeitsvertrages,  andererseits  durch  ein  vollständiges
System  von  Versicherungen  erreicht  wird.  Der  Arbeitsvertrag
muß  frei  sein  und  darf  keine  Klausel  enthalten,  die  „der  rationellen ­
  Ordnung  der  menschlichen  Beziehungen  nicht  entspreche.“
Letztere  Bedingung  ist  nicht  erfüllt,  so  lange  nicht  dem  Arbeiter
vor  allem  Gewinnbeteiligung  zugebilligt  wird.  Die  Versicherung
ist  eine  Garantie,  welche  die  Glieder  der  menschlichen  Gesellschaft ­
  einander  dafür  geben,  daß  sie  die  Freiheit  und  deren
Genuß  erobern  werden.  Das  Recht  auf  Arbeit  selbst  ist  schon
eine  Versicherung,  welche  dazu  bestimmt  ist,  die  Berechtigten
für  die  Wirkungen  der  Verteilung  der  Produktionsmittel,  die
sich  aus  dem  natürlichen  Spiel  der  Institution  des  Privateigentums ­
  ergibt,  zu  entschädigen.  Ebenso  sind,  neben  den  gemeinhin ­
  als  Versicherungen  bezeichneten  Einrichtungen,  die  staatlicherseits
  erteilte,  physische,  intellektuelle  und  sittliche  Erziehung, ­
  sowie  die  bedingungslos  gewährten  Unterstützungen  an
solche,  die  sich  nicht  helfen  können,  Versicherungen.

')  Renouvier,  La  Science  de  la  Morale,  Paris  1869,  Bd.  II,  p.  27.  Zitiert
bei  H.  Michel,  L’Idée  de  l’Etat,  p.  610.
*)  ibid.  p.  50—51  bezw.  p.  611.
            
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