Object: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Unheil erwachsen, weil keine noch so gut disziplinierte Bürokratie 
imstande ist, die freie Kraft des freien individuellen Eigenstrebens 
zu ersetzen. Aber die Allgemeinheit kann und soll ihren Einfluß 
in der Gesamtwirtschaft nutzbar machen, und die Möglichkeit 
dazu bietet eine allgemein durchgeführte Beteiligung des Staates 
in jedem Betriebe, mag er groß oder klein sein, so verschiedenartig 
er auch aufgebaut ist. Die neue Wirtschaft mit ihremallgemeinen 
Aktiensystem bietet die Brücke, gleichzeitig als volkswirtschaft- 
hohe Zusammenfassung wie als steuerliche Erfassung aller Steuern 
von den Betriebswerten sowie von ihren Erträgen. Es sei hier 
nochmals betont, daß es sich nicht um ausgedehnte neue steuerliche 
Belastungen handeln soll, sondern um eine organische Zusam 
menfassung aller auf Betriebswerten und Betriebser 
trägen ruhenden Steuern in einer einheitlichen Organisation. 
Worauf es mir dabei in erster Linie ankommt, ist, die riesigen 
Kosten der steuerlichen Verwaltung zu ersparen, damit die auf 
gebrachten Steuerleistungen nicht in so ausgedehntem Maße 
von dem Steuerverwaltungsapparat verschlungen werden. Ob 
noch eine weitere Steuerquelle hierdurch erschlossen werden soll, 
ist in diesem Zusammenhänge von untergeordneter Bedeutung 
und richtet sich danach, was dem Staat an Steuern von der Volks 
vertretung zugebilligt wird. Hier handelt es sich darum, unpro 
duktive Verwendung der Steuern zu beseitigen und damit 
außerordentlich große Summen freizubekommen, um dadurch ohne 
neue Belastung der Wirtschaft den Etat balancieren zu können. 
Die Steueraktie soll und muß ein Mittel sein, die Steuern auto 
matisch ohne den riesigen Verwaltungsapparat, der bisher dazu 
nötig war, zu erfassen. Die Steueraktie isteinBeteiligungsschein 
am Wert und am Ertrag eines jeden Unternehmens. Sie 
muß progressiv mit den Gesamtwerten der Betriebe prozentual zu 
allen in ihnen enthaltenen Kapital- und Arbeitswerten zu 
Kapital- und Arbeitsaktien hinzugelegt werden, ebenso unver 
äußerlich wie die Arbeitsaktie, denn was der Allgemeinheit gehört, 
kann nie und nimmer einem Dritten übertragen werden. Die Steuer 
aktie an sich kann deshalb nicht kapitalisiert werden, sie ist nur 
der Berechtigungsschein der Mitverwaltung der Allgemeinheit und 
der Mitnutznießung in gesetzlich zu bestimmenden Grenzen. 
Einzig diese Mitnutznießung ließe sich möglicherweise kapi 
talisieren, allerdings auch nicht ohne Schaden, denn da die Er 
träge eines Betriebes unbestimmt sind, der Mitnutznießungswert 
aber hauptsächlich von ihnen abhängig ist, so würde bei einer
	        
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