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Unheil erwachsen, weil keine noch so gut disziplinierte Bürokratie
imstande ist, die freie Kraft des freien individuellen Eigenstrebens
zu ersetzen. Aber die Allgemeinheit kann und soll ihren Einfluß
in der Gesamtwirtschaft nutzbar machen, und die Möglichkeit
dazu bietet eine allgemein durchgeführte Beteiligung des Staates
in jedem Betriebe, mag er groß oder klein sein, so verschiedenartig
er auch aufgebaut ist. Die neue Wirtschaft mit ihremallgemeinen
Aktiensystem bietet die Brücke, gleichzeitig als volkswirtschaft-
hohe Zusammenfassung wie als steuerliche Erfassung aller Steuern
von den Betriebswerten sowie von ihren Erträgen. Es sei hier
nochmals betont, daß es sich nicht um ausgedehnte neue steuerliche
Belastungen handeln soll, sondern um eine organische Zusam
menfassung aller auf Betriebswerten und Betriebser
trägen ruhenden Steuern in einer einheitlichen Organisation.
Worauf es mir dabei in erster Linie ankommt, ist, die riesigen
Kosten der steuerlichen Verwaltung zu ersparen, damit die auf
gebrachten Steuerleistungen nicht in so ausgedehntem Maße
von dem Steuerverwaltungsapparat verschlungen werden. Ob
noch eine weitere Steuerquelle hierdurch erschlossen werden soll,
ist in diesem Zusammenhänge von untergeordneter Bedeutung
und richtet sich danach, was dem Staat an Steuern von der Volks
vertretung zugebilligt wird. Hier handelt es sich darum, unpro
duktive Verwendung der Steuern zu beseitigen und damit
außerordentlich große Summen freizubekommen, um dadurch ohne
neue Belastung der Wirtschaft den Etat balancieren zu können.
Die Steueraktie soll und muß ein Mittel sein, die Steuern auto
matisch ohne den riesigen Verwaltungsapparat, der bisher dazu
nötig war, zu erfassen. Die Steueraktie isteinBeteiligungsschein
am Wert und am Ertrag eines jeden Unternehmens. Sie
muß progressiv mit den Gesamtwerten der Betriebe prozentual zu
allen in ihnen enthaltenen Kapital- und Arbeitswerten zu
Kapital- und Arbeitsaktien hinzugelegt werden, ebenso unver
äußerlich wie die Arbeitsaktie, denn was der Allgemeinheit gehört,
kann nie und nimmer einem Dritten übertragen werden. Die Steuer
aktie an sich kann deshalb nicht kapitalisiert werden, sie ist nur
der Berechtigungsschein der Mitverwaltung der Allgemeinheit und
der Mitnutznießung in gesetzlich zu bestimmenden Grenzen.
Einzig diese Mitnutznießung ließe sich möglicherweise kapi
talisieren, allerdings auch nicht ohne Schaden, denn da die Er
träge eines Betriebes unbestimmt sind, der Mitnutznießungswert
aber hauptsächlich von ihnen abhängig ist, so würde bei einer