Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Unheil  erwachsen,  weil  keine  noch  so  gut  disziplinierte  Bürokratie
imstande  ist,  die  freie  Kraft  des  freien  individuellen  Eigenstrebens
zu  ersetzen.  Aber  die  Allgemeinheit  kann  und  soll  ihren  Einfluß
in  der  Gesamtwirtschaft  nutzbar  machen,  und  die  Möglichkeit
dazu  bietet  eine  allgemein  durchgeführte  Beteiligung  des  Staates
in  jedem  Betriebe,  mag  er  groß  oder  klein  sein,  so  verschiedenartig
er  auch  aufgebaut  ist.  Die  neue  Wirtschaft  mit  ihremallgemeinen
Aktiensystem  bietet  die  Brücke,  gleichzeitig  als  volkswirtschafthohe
  Zusammenfassung  wie  als  steuerliche  Erfassung  aller  Steuern
von  den  Betriebswerten  sowie  von  ihren  Erträgen.  Es  sei  hier
nochmals  betont,  daß  es  sich  nicht  um  ausgedehnte  neue  steuerliche
Belastungen  handeln  soll,  sondern  um  eine  organische  Zusammenfassung ­
  aller  auf  Betriebswerten  und  Betriebserträgen ­
  ruhenden  Steuern  in  einer  einheitlichen  Organisation.
Worauf  es  mir  dabei  in  erster  Linie  ankommt,  ist,  die  riesigen
Kosten  der  steuerlichen  Verwaltung  zu  ersparen,  damit  die  aufgebrachten ­
  Steuerleistungen  nicht  in  so  ausgedehntem  Maße
von  dem  Steuerverwaltungsapparat  verschlungen  werden.  Ob
noch  eine  weitere  Steuerquelle  hierdurch  erschlossen  werden  soll,
ist  in  diesem  Zusammenhänge  von  untergeordneter  Bedeutung
und  richtet  sich  danach,  was  dem  Staat  an  Steuern  von  der  Volksvertretung ­
  zugebilligt  wird.  Hier  handelt  es  sich  darum,  unproduktive ­
  Verwendung  der  Steuern  zu  beseitigen  und  damit
außerordentlich  große  Summen  freizubekommen,  um  dadurch  ohne
neue  Belastung  der  Wirtschaft  den  Etat  balancieren  zu  können.
Die  Steueraktie  soll  und  muß  ein  Mittel  sein,  die  Steuern  automatisch ­
  ohne  den  riesigen  Verwaltungsapparat,  der  bisher  dazu
nötig  war,  zu  erfassen.  Die  Steueraktie  isteinBeteiligungsschein
am  Wert  und  am  Ertrag  eines  jeden  Unternehmens.  Sie
muß  progressiv  mit  den  Gesamtwerten  der  Betriebe  prozentual  zu
allen  in  ihnen  enthaltenen  Kapital-  und  Arbeitswerten  zu
Kapital-  und  Arbeitsaktien  hinzugelegt  werden,  ebenso  unveräußerlich ­
  wie  die  Arbeitsaktie,  denn  was  der  Allgemeinheit  gehört,
kann  nie  und  nimmer  einem  Dritten  übertragen  werden.  Die  Steueraktie ­
  an  sich  kann  deshalb  nicht  kapitalisiert  werden,  sie  ist  nur
der  Berechtigungsschein  der  Mitverwaltung  der  Allgemeinheit  und
der  Mitnutznießung  in  gesetzlich  zu  bestimmenden  Grenzen.
Einzig  diese  Mitnutznießung  ließe  sich  möglicherweise  kapitalisieren, ­
  allerdings  auch  nicht  ohne  Schaden,  denn  da  die  Erträge ­
  eines  Betriebes  unbestimmt  sind,  der  Mitnutznießungswert
aber  hauptsächlich  von  ihnen  abhängig  ist,  so  würde  bei  einer
            
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