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kein (1er mm betraeliteten Art, sowie bei Wertlipa])ieren
iiberliau])t, wird es sieb für das Individimin oft als zweck
mässig erweisen, bei wachsendem Besitze der einen
Anla^eform den Besitz einer anderen einziisebränken.
In Wirkliebkeit kommt bei dieser Erwäynn^ noch
als besonders massgebend die Biieksiebt auf die Be-
sebränktbeit der verfügbaren Glitte! hinzu, ein I in
stand, auf den wir, solange wir an unserer Vorans-
setznng nnveränderlieber Wertbsebätzun^ des Bargeldes
festbalten, nicht ein^eben können.
Lauten die Wechsel auf eine fremde Währung,
die Kursschwankungen unterließen kann, so ist tfjlÇ,
nicht von vorne herein ß^ßeben, vielmehr muss sieb
das Individuum eine bestimmte Vorstelluiiß von dem
Kurse ///T bilden, den die fremde Wäbruuß zur Zeit
der Fällißkeit der Weelisel haben wird. Handelt es
sieb niebt um Weebsel, sondern um AVertbjiajiiere mit
fester Verzinsuuß, wie Beuten, Oblißationen u. dßl.,
so ist der S])ielraum für die subjektive Beurtbeiluiiß
des künftißcn Ibeises tgX> noch ßrösserer, und dies
ßilt bei Wertbpapieren mit variablem Erträßniss, wie
bei Aktien, in noch viel höherem Masse. Hierbei ist
zu bemerken, dass der Breis tg'Ç so zu verstehen ist,
dass er das Erträßniss des künftißcn Jahres mitent-
liält, während von dem jetzißcn Kurse der Ertraß
des laufenden Jahres, den der Käufer in bestimmter
Zeit bar zurüekerbält, abzuseblaßen ist, so dass der
Taßcsjireis tg immer „ex eoujion“ zu verstehen ist.
Im iibrißen findet das von Wechseln Gesaßte auch
auf andere Wertlipapiere analoßc Anwenduiiß, und