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7. Mai 1886. Steuer- und Zollvereinigungsvertrag zwischen
Hannover und Oldenburg, worin Oldenburg ab 1. Aug. 1886 dem
Steuerverein beitritt.-31.
Dezember 1836. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Oldenburg wegen des Fürstentums Birkenfeld.
I. November 1837. Abschlufs eines Zollkartells zwischen dem
Zoll- und Steuerverein und Überlassung von Hohenstein, Elbingerode
(hann.), Blankenburg und der Enklave Kalvörde (braunschw.) an
den Zollverein. Preufsen läfst die rechts der Weser und Aue und
die am linken Weserufer von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik
Gernheim belegenen Teile des Kreises Minden, den nördlich der
Lemförder Chaussee liegenden Teil des Dorfes Reiningen und das
Dorf Würgassen gegenüber Herstelle an der Weser in den Steuerverein
treten. Hannover verpflichtet sich, den bisher ausgeschlossen
gewesenen Bezirk von Hannoversch-Münden in das Zollsystem des
Steuervereins aufzunehmen, geschieht durch Verordnung vom
19. Dezember 1837.
II. November 1837. Vertrag Hannovers mit Schaumburg-Lippe
wegen Beitritt zum Steuerverein (mit Ausnahme des Amtes
Blomberg) ab 1. Januar 1838.
9. Januar 1839. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Waldeck.
21. Januar 1839. Vertrag zwischen dem Zollverein und
Holland, Denkschrift des bremischen Senats vom 11. Mai 1839 *).
11. Juli 1839. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Anhalt-Bernburg.
12. —17. Dezember 1839. Übereinkunft zwischen Hamburg und
dem Zollverein wegen Gleichstellung mit Holland.
1840. Differenz zwischen Hannover und Braunschweig.
4. Juli 1840. Vereinbarung Preufsens und des Zollvereins mit
Bremen wegen der Gleichstellung Bremens mit Holland. Durchfuhr-,
Ein- und Wiederausfuhrbegünstigung zollvereinsländischer Waren
in Bremen.
Im Dezember 1840. Kündigung des Vertrags mit dem Zollverein
seitens des Steuervereins.
5. Dezember 1840. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs wegen
des landgräflich hessischen Amts Meisenheim.
Die Verhandlungen wegen Fortsetzung des Steuer Vereins, der
1837 auf 7 Jahre geschlossen war, waren bis März 1841 schon zu
1 ) Abdruck in der Schrift (C. F. Wurm, F. Th. Müller u. a.), Die
Aufgabe der Hansestädte gegenüber dem d. Zollverein, Hamburg 1847, S. 337 ff.