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deutschen Handelsverein vermindert und freie Strafse für den süddeutschen
Verein.)
16. April 1831. Vertrag Preufsens mit dem Fürsten zu Waldeck
und Pyrmont wegen Waldeck.
25. August 1831. Vertrag Preufsens mit Kurhessen. Kurhessen
will im Widerspruch mit den Bestimmungen des mitteldeutschen
Vereins bereits am 1. Januar 1832 dem Zollverein beitreten.
6. Juli 1832. Beschwerde Hannovers, Oldenburgs, Braunschweigs,
Nassaus, Bremens und Frankfurts gegen Kurhessen beim
Bundestag.
13. Mai 1832. Handelsvertrag Englands mit Frankfurt a. M.
August 1832. Hannover beantragt beim Bundestag:
• 1. Erleichterung des Transitverkehrs nach Art der Bestimmungen
des Flufsschiffahrtsverkehrs.
2. Erleichterung des Verkehrs mit deutschen Fabrikaten
und Rohprodukten gegenüber Erzeugnissen des Auslandes
und Einverständnis zur Abstellung des Schmuggels.
10. Januar 1833. Erklärung Hamburgs am Bundestage wegen
der Durchgangszölle.
22. März 1833. Zollvereinigungsvertrag zwischen Preufsen,
Kurhessen und dem Grofsherzogtum Hessen einerseits und Bayern
und Württemberg andererseits.
30. März 1833. Vertrag mit dem Königreich Sachsen, womit
es dieser Einigung beitritt.
11. April 1833. Kurhessen nimmt die erhöhten Zölle gegen
den Durchgang zurück nach Einleitung des Austrägalverfahrens und
vielen Zögerungen. Die Zustände sollen so sein, wie vor dem Zutritt
Kurhessens zum preufsischen Zollverein, auch noch Erleichterungen
eintreten. Preufsen verlangt von Bayern, dafs es auf dem
bayrischen Teile der Strafse von Fulda nach Frankfurt a. M. eine
so erhöhte Transitzollerhebung eintreten lasse, dafs der kurhessische
Transitzollausfall damit vereitelt würde. Bayern hatte in Berlin
Vorstellungen wegen der Belastung des Transits von Württemberg
und Bayern durch Kurhessen gemacht.
10. Mai 1833. Vertrag zwischen Preufsen (für Suhl etc.),
Kurhessen (für Schmalkalden), Sachsen-Weimar (ohne Allstedt, Oldisleben,
Ostheim), Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha
(ohne Volkerode, Königsberg und Lichtenberg),
Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Eudolstadt (für die Oberherrschaft),
Reufs-Schleiz, Reufs-Greiz, Reufs-Lobenstein und Ebers-