Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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deutschen  Handelsverein  vermindert  und  freie  Strafse  für  den  süddeutschen ­
  Verein.)
16.  April  1831.  Vertrag  Preufsens  mit  dem  Fürsten  zu  Waldeck ­
  und  Pyrmont  wegen  Waldeck.
25.  August  1831.  Vertrag  Preufsens  mit  Kurhessen.  Kurhessen ­
  will  im  Widerspruch  mit  den  Bestimmungen  des  mitteldeutschen ­
  Vereins  bereits  am  1.  Januar  1832  dem  Zollverein  beitreten. ­

6.  Juli  1832.  Beschwerde  Hannovers,  Oldenburgs,  Braunschweigs,
  Nassaus,  Bremens  und  Frankfurts  gegen  Kurhessen  beim
Bundestag.
13.  Mai  1832.  Handelsvertrag  Englands  mit  Frankfurt  a.  M.
August  1832.  Hannover  beantragt  beim  Bundestag:
•  1.  Erleichterung  des  Transitverkehrs  nach  Art  der  Bestimmungen ­
  des  Flufsschiffahrtsverkehrs.
2.  Erleichterung  des  Verkehrs  mit  deutschen  Fabrikaten
und  Rohprodukten  gegenüber  Erzeugnissen  des  Auslandes
und  Einverständnis  zur  Abstellung  des  Schmuggels.
10.  Januar  1833.  Erklärung  Hamburgs  am  Bundestage  wegen
der  Durchgangszölle.
22.  März  1833.  Zollvereinigungsvertrag  zwischen  Preufsen,
Kurhessen  und  dem  Grofsherzogtum  Hessen  einerseits  und  Bayern
und  Württemberg  andererseits.
30.  März  1833.  Vertrag  mit  dem  Königreich  Sachsen,  womit
es  dieser  Einigung  beitritt.
11.  April  1833.  Kurhessen  nimmt  die  erhöhten  Zölle  gegen
den  Durchgang  zurück  nach  Einleitung  des  Austrägalverfahrens  und
vielen  Zögerungen.  Die  Zustände  sollen  so  sein,  wie  vor  dem  Zutritt ­
  Kurhessens  zum  preufsischen  Zollverein,  auch  noch  Erleichterungen ­
  eintreten.  Preufsen  verlangt  von  Bayern,  dafs  es  auf  dem
bayrischen  Teile  der  Strafse  von  Fulda  nach  Frankfurt  a.  M.  eine
so  erhöhte  Transitzollerhebung  eintreten  lasse,  dafs  der  kurhessische
Transitzollausfall  damit  vereitelt  würde.  Bayern  hatte  in  Berlin
Vorstellungen  wegen  der  Belastung  des  Transits  von  Württemberg
und  Bayern  durch  Kurhessen  gemacht.
10.  Mai  1833.  Vertrag  zwischen  Preufsen  (für  Suhl  etc.),
Kurhessen  (für  Schmalkalden),  Sachsen-Weimar  (ohne  Allstedt,  Oldisleben, ­
  Ostheim),  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Koburg-Gotha
  (ohne  Volkerode,  Königsberg  und  Lichtenberg),
Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Eudolstadt  (für  die  Oberherrschaft), ­
  Reufs-Schleiz,  Reufs-Greiz,  Reufs-Lobenstein  und  Ebers-
            
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