Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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eingelagerte Getreide Vorschüsse erhalten. Es ist sofort einleuchtend, daß 
eine solche Institution den Bauer vom lokalen Händler unabhängig macht 
und zu Beginn der Steuerreform von größtem Segen gewesen wäre. Diese 
Speicher können das Getreide zu geeigneter Zeit verkaufen, und der Bauer kann 
seine Geldsteuer entweder aus dem Erlös oder aus den ihm gewährten Vor 
schüssen bezahlen. Es ist diese Methode keine Naturalbesteuerung, sondern 
eine Geldbesteuerung mit zentralisierter Veräußerung xier 
Naturalien. Daß derartige Einrichtungen im Kriegsfälle besonders ge 
eignet sind, erhellt schon daraus, daß dann der Markt oft arg verwirrt 
ist und jede Zentralisation im Interesse aller Kreise liegt, insbesondere aber 
auch im Interesse der Militärverwaltung, die in den Speichern Reserven vor 
findet. Übrigens hat die Militärverwaltung diese Speicher auch im Frieden 
mit Vorteil benützt, da sie aus ihnen Naturalien, so z. B. Hafer, in großen 
Quantitäten bezog. Die Ausschaltung des Zwischenhandels kann den Land 
wirten und der Armee Gewinn bringen. 
Alle diese Möglichkeiten: Geldsteuer, Naturalsteuer, Geldsteuer mit zen 
tralisiertem Naturalienverkauf, sowie manche andere können nebeneinander be 
stehen. Die üblichen Steuersysteme sind ursprünglich städtische Steuern, die 
man vielfach ohne ausreichende Anpassung aufs flache Land übertragen hat. 
Neben den angedeuteten grundsätzlichen Problemen gibt es noch eine 
glanze Reihe anderer, die von erheblicher Wichtigkeit sind. So muß man z. B. die 
Frage erörtern, wie weit direkte, wie weit indirekte Steuern am Platz sind, wie 
weit Besitzsteuern — mit denen z. B. England im Kriegsfälle rechnet. Für 
die soziale Struktur ist dann wieder das Überwälzungsproblem bedeutsam, die 
Feststellung, welche Steuern und in welchem Ausmaß sie vom ursprünglichen 
Steuerzahler auf den eigentlichen Steuerträger übergehen. Wenn z. B. der 
Hausherr eine Steuer zahlen muß, wälzt er sie oft ganz oder teilweise auf den 
Mieter über, indem er die Mietzinse erhöht. 
5. Schaffung von Zeichengeld. 
Mit Vorliebe wird in großen Kriegen zur Schaffung von Zeichengeld ge 
schritten, um die nötigen Mittel für die Regierung bereitstellen zu können. 
Man spricht gemeinhin davon, daß die Notenpresse in Bewegung gesetzt wird, 
obgleich dies nicht die einzige Methode ist, Zeichengeld zu erzeugen. Soweit 
man die gegenwärtige Ordnung der Dinge zu überblicken vermag, muß man 
wohl annehmen, daß in einem großen Zukunftskrieg die Schaf 
fung von Zeichengeld eine erhebliche Rolle spielen kann. 
Beginnen wir mit der Schaffung von Noten. Sie können von der 
Bank gedruckt und dem Staat geliehen werden, sie können auch unmittelbar 
vom Staat ausgehen, für den praktischen Erfolg ist das im wesentlichen das 
selbe. Wir wollen diese Unterschiede zunächst vernachlässigen und uns fragen, 
was denn überhaupt die Schaffung von Zeichengeld bedeute? Dadurch, daß 
Geld erzeugt wird, wird ja die Menge der vorhandenen Güter zunächst nicht 
vermehrt. Um alles vorhandene Geld kann man ja nie mehr Waren kaufen, 
als auf dem Markte vorhanden sind. Das Drucken von Noten verändert daher 
nur die Verteilung der Güter. Betrachten wir die Tabelle XIII, die der Ta 
belle XII nachgebildet ist, so sehen wir, wie die Schaffung von Zeichengeld 
durch die Regierung im Ausmaße von 30 Notenmengen die vorhandene Geld 
menge verdoppelt. 
Wenn die Regierung keine Noten emittiert, so zirkulieren die Güter, wie 
dies Fall I uns zeigt. Die Produkte a, b, c kosten je 10 Notenmengen. Nun 
kommt die Regierung auf den Markt, und im Fall II stehen den drei Waren 
mengen 60 Notenmengen gegenüber. Wir wollen der Einfachheit halber an 
nehmen, daß die Regierung ebenfalls von jeder Produktionsmenge gleichviel 
zu kaufen wünscht. Die Bürger können mit 30 Notenmengen auftreten, die 
Regierung ebenfalls mit 30 Notenmengen. Es ist durchaus verständlich, wenn 
die Regierung die Hälfte der Waren erhält, die andere Hälfte die Bürgerschaft. 
Nach Abwicklung der Kaufgeschäfte zwischen Bürgern und Regierung und der 
Bürger untereinander besitzt jeder Bürger 20 Notenmengen, von denen 10 von
	        
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