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Die Guterverwendung.
faliigen menschlichen Bedürfnisse. Letztere gehen
natürlich bis zu einem gewissen Punkte voran; essen und trinken,
sich kleiden und wohnen muß der Mensch, ehe er sein Geld zur
Sparkasse bringen kann. Darüber hinaus hat er die Wahl, ob er
sich einen guten Tag machen oder etwas für feine alten Tage
zurücklegen will. Und endlich kommt die Linkommenstufe, wo
der Glückliche, wenn er nicht geradezu verschwenden will, sein
Überschußeinkommen aufhäufen muß.
Die R a p i t a l b i ldüi n g kann sich so vollziehen, daß die
Überschüsse sofort wieder in die Wirtschaft hinein-
ge st eckt werden; der Fabrikant erweitert seine Fabrik, der
Kaufmann mietet den Laden nebenan dazu. In vielen Fällen
ist jedoch der Überschuß zu klein, um sogleich eine solche Ver
wendung finden zu können; auch ist vielleicht in der eigenen
Unternehmung kein Bedarf, oder der Sparer will als vorsichtiger
Mann nicht alles auf eine Karte setzen. Ganz zu schweigen von
der großen Mehrzahl der Abhängigen, der Beamten, kaufmänni
schen Angestellten und Arbeiter, die keinen eigepen Betrieb haben.
Ein Teil dieses Sparkapitals findet jedoch auch gleich wieder eine
produktive Verwendung nach der Wahl des Eigentümers in der
Anlage in anderen Unternehmungen, wir wissen,
daß unser modernes Recht mehr und mehr Unternehmungen aus
der kjand privater in die von Gesellschaften überführt; die Aktien
gesellschaft bietet ein bequemes Mittel zur Unterbringung von
Spargeldern in anderen Betrieben. Aber auch der Staat, die
Städte, die Provinzen und Kreise haben begriffen, daß es kein
besseres Mittel gibt, Kredit zu erhalten, als wenn man den
Wünschen des kleinen Sparers entgegenkonimt. Nicht mehr über
nimmt wie in früheren Zeiten ein Fugger oder ein Rothschild eine
ganze Staatsanleihe, sondern sie wird in verhältnismäßig
kleine Abschnitte geteilt und durch die Börse und die Banken, in
manchen Staaten, wie Frankreich, auch ohne deren Vermittlung,
in die pände der Sparer gebracht. Der dritte größte Schuldner
neben ’ öffentlich-rechtlicher Körperschaft und Industrie, der
Grundbesitz, und zwar der städtische wie der ländliche, ist den
gleichen Weg gegangen; neben die Pypothek meist größeren
Umfangs tritt der P> f a n d b r i e f, der gleich dem Staatspapier
und der Aktie den Vorteil bietet, durch verkauf an der Börse
jederzeit den geliehenen Betrag wieder für einen anderen Ver
wendungszweck freibekommen zu können.