Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Die Guterverwendung. 
faliigen menschlichen Bedürfnisse. Letztere gehen 
natürlich bis zu einem gewissen Punkte voran; essen und trinken, 
sich kleiden und wohnen muß der Mensch, ehe er sein Geld zur 
Sparkasse bringen kann. Darüber hinaus hat er die Wahl, ob er 
sich einen guten Tag machen oder etwas für feine alten Tage 
zurücklegen will. Und endlich kommt die Linkommenstufe, wo 
der Glückliche, wenn er nicht geradezu verschwenden will, sein 
Überschußeinkommen aufhäufen muß. 
Die R a p i t a l b i ldüi n g kann sich so vollziehen, daß die 
Überschüsse sofort wieder in die Wirtschaft hinein- 
ge st eckt werden; der Fabrikant erweitert seine Fabrik, der 
Kaufmann mietet den Laden nebenan dazu. In vielen Fällen 
ist jedoch der Überschuß zu klein, um sogleich eine solche Ver 
wendung finden zu können; auch ist vielleicht in der eigenen 
Unternehmung kein Bedarf, oder der Sparer will als vorsichtiger 
Mann nicht alles auf eine Karte setzen. Ganz zu schweigen von 
der großen Mehrzahl der Abhängigen, der Beamten, kaufmänni 
schen Angestellten und Arbeiter, die keinen eigepen Betrieb haben. 
Ein Teil dieses Sparkapitals findet jedoch auch gleich wieder eine 
produktive Verwendung nach der Wahl des Eigentümers in der 
Anlage in anderen Unternehmungen, wir wissen, 
daß unser modernes Recht mehr und mehr Unternehmungen aus 
der kjand privater in die von Gesellschaften überführt; die Aktien 
gesellschaft bietet ein bequemes Mittel zur Unterbringung von 
Spargeldern in anderen Betrieben. Aber auch der Staat, die 
Städte, die Provinzen und Kreise haben begriffen, daß es kein 
besseres Mittel gibt, Kredit zu erhalten, als wenn man den 
Wünschen des kleinen Sparers entgegenkonimt. Nicht mehr über 
nimmt wie in früheren Zeiten ein Fugger oder ein Rothschild eine 
ganze Staatsanleihe, sondern sie wird in verhältnismäßig 
kleine Abschnitte geteilt und durch die Börse und die Banken, in 
manchen Staaten, wie Frankreich, auch ohne deren Vermittlung, 
in die pände der Sparer gebracht. Der dritte größte Schuldner 
neben ’ öffentlich-rechtlicher Körperschaft und Industrie, der 
Grundbesitz, und zwar der städtische wie der ländliche, ist den 
gleichen Weg gegangen; neben die Pypothek meist größeren 
Umfangs tritt der P> f a n d b r i e f, der gleich dem Staatspapier 
und der Aktie den Vorteil bietet, durch verkauf an der Börse 
jederzeit den geliehenen Betrag wieder für einen anderen Ver 
wendungszweck freibekommen zu können.
	        
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