Object : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Öffentlicher  Dienst  und  freie  Berufe

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oder  durch  das  Finanzgeseh  festgestellt.  Die  Zahlung  erfolgt  in
Monatsraten.  Über  die  Anzahl  und  die  Bezüge  der  öffentlichen  Angestellten ­
  gibt  die  nachstehende  Tabelle  Aufschluß.

Höhe  des
Monatsgehalts

Angebellte
der  Staatsverwaltung ­


Angestellte
der  Staatsbetriebe ­


Angestellte
der  Kreise
und  Gemeinden

Anzahl

Bezüge

Anzahl

Bezüge

Anzahl

Bezüge

bis  zu  49  Lei

8.968

3.274.272

12.388

3,251.033

27.737

7,226.749

von  SO—  99  „

19.555

16,663.212

10.782

9,014.227

9.416

7,337.710

„  100-]  24  „

5.051

6,552.464

1.948

2,532.663

1.367

1,799.601

„  125-149  „

1.377

2,222.999

1.386

2,261.972

721

1,206.221

„  150—199  „

1.989

3,867.042

1.450

2,937.854

576

1,212.160

200-299  „

5.075

13,874.103

1.375

3,743.462

450

1,351.980

„  300—399  „

4.448

18,104.262

229

909.252

328

1,315.476

„  400-499  „

1.364

7,160.834

162

842.304

254

1,316.909

„  500—599  „

374

2,327.958

36

219.600

107

705.804

„  600—699  „

444

3,250.308

39

280.800

12

89.376

„  700-799  „

246

2,106.288

7

69.280

7

63.360

„  800-999  „

268

2,864.172

38

389.760

1

12.000

„  1000  und  mehr

156

2,441.068

17

280.800

3

37.968

Zusammen

49.315

84.708.982l29.857

26,723.007

40.979123,675.214

Den  Angestellten  wird  der  Unterhalt  nicht  blo

i  Während  ihrer

aktiven  Dienstleistung  durch  das  Gehalt,  sondern  auch  darüber  hinaus ­
  durch  die  Pension  gewährleistet.  Die  Pension  umfaßt  Leistungen
an  den  Angestellten  im  Falle  der  Dienstunfähigkeit  und  des  Alters,
oder  an  seine  Angehörigen  im  Falle  seines  Todes.  Pensionsberechtigt ­
  sind  alle  öffentlichen  Angestellten,  welche  monatlich  entlohnt ­
  werden  und  Pensionsbeiträge  zahlen.  Die  Pensionsbeiträge
umfassen  10%  der  Gehälter,  25%  des  Gehaltes  der  ersten  2  Monate
bei  den  Neuernannten,  100%  der  Gehaltserhöhung  des  ersten
Monats  bei  den  Beförderten  und  18  %  der  anfallenden  Invaliditäts-Alters-
  und  Enaden-Pensionen.  Sie  werden  von  den  entfallenden
Gebühren  sofort  abgezogen  und  fließen  in  die  Zivil-  und  die  Militär-Pensionskasse,
  welche  vom  Staate  verwaltet  und  nach  Bedarf
dotiert  werden.
Das  Pensionsrecht  besteht  in  der  Anwartschaft  auf  eineJnvaliditäts-,
  eine  Altersrente,  eine  Witwenrente  und  einen  Waisenerziehungsbeitrag. ­
  Die  Jnvaliditätsrente  beginnt  nach  einer  zehnjährigen ­
  Karenz  mit  30  %  und  steigt  nach  je  weiteren  5  zurückgelegten ­
  Dienstjahren  auf  40,  60,  75  und  100  %  des  Durchschnittsbezuges
  der  letzten  drei  Jahre  ohne  Einrechnung  der  Tagegelder,
darf  aber  den  Höchstbetrag  von  9000  Lei  jährlich  nicht  überschreiten;
            
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